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Bundespolizei nimmt mit Messer bewaffneten Mann im ICE fest - Widerstand beim Ausschluss von der Weiterfahrt

Symbolfoto.

Hannover. Am Dienstagmorgen, den 01. September 2026, haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Hannover einen 64-jährigen Deutschen bei einem Fahrtausschluss für die Deutsche Bahn vorläufig festgenommen, nachdem dieser die Beamten angriff und beleidigte. Zuvor bedrohte er das Zugpersonal und weigerte sich den Anweisungen Folge zu leisten.

Bereits gegen 6 Uhr alarmierte das Zugbegleitpersonal des ICE auf der Fahrt von Berlin nach Hannover die Bundespolizeiinspektion Hannover über den Vorfall.

Nachdem der Mann keinen Fahrschein vorweisen konnte und sich weigerte gegenüber dem berechtigen Kontrolleur seine Personalien anzugeben, sollte er den ICE beim Halt in Hannover verlassen. Bei Einfahrt des Zuges warteten die Bundespolizisten bereits auf dem Bahnsteig.

Im Verlauf der Kontaktaufnahme verweigerte der 64-Jährige weiterhin das Verlassen des Zuges und beleidigte die Einsatzkräfte. Als die Beamten den Mann letztendlich mit unmittelbarem Zwang aus dem Zug führen wollten, wehrte er sich und griff hektisch in Richtung seines mitgeführten Rucksacks. Die Beamten intervenierten umgehend, wobei ein zugriffsbereites und unter dem Rucksack platziertes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 10 cm zu Boden fiel, noch bevor er es ergreifen konnte. Der 64-Jährige wurde gefesselt aus dem Zug geführt und das Messer sichergestellt.

Noch während der Verbringung auf den Bahnsteig wirkte der Mann auf die Beamten ein und versuchte sie zum Stolpern zu bringen. Er musste fixiert und für die weiteren Maßnahmen mit einem Fahrzeug zur Wache am Ernst-August-Platz transportiert werden. Nachdem die Identität bestätigt war, wurde der 64-Jährige erkennungsdienstlich behandelt.

Als er sich beruhigt hatte, durfte er die Dienststelle kurze Zeit später wieder verlassen. Aufgrund seiner ursprünglichen Handlungen ermittelt die Bundespolizei mit mehreren Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Bedrohung des Zugpersonals und Hausfriedensbruch. Darüber hinaus leiteten die Beamten weitere Ermittlungsverfahren wegen des tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz durch das Führen eines Messers im öffentlichen Personenverkehr ein.

Durch das entschlossene Vorgehen der Einsatzkräfte konnte eine große Gefahr für die Sicherheit der Reisenden und Beamten frühzeitig unterbunden werden. Wieso der 64-Jährige ein Messer zwischen Sitzplatz und Rucksack platzierte, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen.


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