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Hannover: Mit dem E-Scooter durch den Hauptbahnhof und in die Haftanstalt

Archivbild.

Hannover. In der vergangenen Nacht hat ein 34-jähriger Mann ein verkehrsrechtliches Fehlverhalten im Hauptbahnhof Hannover an den Tag gelegt. Gegen Mitternacht fuhr er entgegen der Hausordnung der Deutschen Bahn mit seinem Elektroroller durch den Personentunnel im Hauptbahnhof Hannover und in die Arme von Bundespolizisten. Nach dem Mann wurde mit zwei Haftbefehlen aus vorangegangenen Straftaten gefahndet.

Mit seinem elektrischen Gefährt fuhr er durch die Eingangstüren am Ernst-August-Platz in die Haupthalle des Hauptbahnhofs und weiter in Richtung der Treppenaufgänge zu den Bahnsteigen 1 und 2. Eine Präsenzstreife der Bundespolizei bemerkte die Fahrt und stoppte den 34-Jährigen für eine verkehrserzieherische Ansprache. Im Rahmen der Personenkontrolle ermittelten die Beamten zwei Haftbefehle von zwei niedersächsischen Staatsanwaltschaften in den polizeilichen Fahndungssystemen.

Nach Strafverfahren aus 2019 und 2024 hatten Gerichte den Mann wegen des Diebstahls und der Trunkenheit im Straßenverkehr zu Geldstrafen von insgesamt 1.300 Euro verurteilt. Bei beiden Geldstrafen hatte er lediglich einen Teil bezahlt und letztendlich noch eine Restersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen offen. Der 34-Jährige wurde festgenommen und der Dienststelle zugeführt, wo er auf ein kontaktiertes Familienmitglied warten durfte.

Entgegen der Absprachen mit der Familie wurde der haftbefreiende Betrag von insgesamt 750 Euro nicht entrichtet. Der Mann wurde in eine regionale Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Dort muss er nun seine 30-tägige Restersatzfreiheitsstrafe verbüßen, sofern die noch offene Geldstrafe nicht vorzeitig entrichtet wird.


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