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Seelze: Großkontrolle der Polizei mit Thema Verkehrstüchtigkeit

Symbolfoto.

Seelze. Kraftfahrzeugführer unter dem Einfluss von alkoholischen oder berauschenden Mittel stellen eine enorme Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar. Aus diesem Grund steht dieser Deliktsbereich im besonderen Fokus der Polizeibehörden. Am Donnerstag, 26.06.2026, in der Zeit von 14 bis 22 Uhr, führt die Polizei deshalb eine Großkontrolle mit dem Thema „Verkehrstüchtigkeit“ durch.

Neben Beamten der Polizei aus Seelze, Garbsen, Neustadt und Hannover, waren auch Einsatzkräfte des Hauptzollamts Hannover (Abteilung Finanzkontrolle und Schwarzarbeit) sowie die JVA Hannover mit einem speziellen Drogenvortest an der Kontrolle beteiligt.

Durch die Zentrale Polizeidirektion wurde für die Durchführung der stationären Kontrolle eine Mobile Wache auf dem Parkplatz neben dem Vereinsgelände des RSV Seelze aufgebaut.

Im Rahmen der stationären Kontrolle sowie bei mobilen Kontrollen auf den Ausweichstrecken wurden insgesamt ca. 150 Fahrzeuge kontrolliert.

Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurde ein Fahrzeugführer festgestellt, der einen PKW im öffentlichen Verkehrsraum geführt hat, obwohl er unter dem Einfluss von Alkohol gestanden hat. Eine Atemalkoholmessung hat einen Wert von 2,77 Promille ergeben. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Für das weitere Verfahren wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt.

In Zusammenhang mit der Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit werden zwei weitere Fahrzeugführer festgestellt, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (hier THC und psychoaktiven Substanzen) gestanden haben. Auch gegen diese Fahrzeugführer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ihnen werden Blutproben entnommen und die Weiterfahrt untersagt.

Zudem konnten zwei Fahrzeugführer während des Einsatzes festgestellt werden, die Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum geführt haben, obwohl sie nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sind. Gegen die Fahrzeugführenden wurden entsprechende Ermittlungsverfahren durch die Polizei eingeleitet.

Durch das Hauptzollamt Hannover wurde bei den Kontrollen ein Betrug aufgedeckt sowie fünf Verstöße gegen die Sofortmeldung festgestellt. Zudem wurde gegen einen Führer eines Kleintransporters ein Verstoß gegen die Fahrpersonalverordnung eingeleitet, da er keine Tageskontrollblätter (Aufzeichnungen über die Lenk- und Arbeitszeiten für Güterbeförderung) mit sich führt.

Darüber hinaus wurden weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten im zweistelligen Bereich durch eine kostenpflichtige oder eine mündliche Verwarnung geahndet. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer, das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes, die nicht ordnungsgemäße Sicherung von mitfahrenden Kindern sowie die verbotene Nutzung von sogenannten Blitzer Apps.


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