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Abfallgebühren steigen: Preissteigerungen machen moderate Anpassung notwendig

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) passt zum 1. Januar die Abfallgebühren an. Für den neuen Kalkulationszeitraum 2026 und 2027 ist eine Erhöhung der Gebühreneinnahmen um rund 26 Millionen Euro auf rund 203 Millionen Euro geplant. Das Entspricht einer Erhöhung um 9,45 Prozent.

Der Ausschuss für Abfallwirtschaft der Region Hannover hat in seiner heutigen Sitzung eine entsprechende Satzungsänderung empfohlen. Sofern auch die Regionsversammlung und abschließend die Verbandsversammlung zustimmen, kann die geänderte Satzung der Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Im Wesentlichen ist die Erhöhung des Gebührenbedarfs auf folgende Positionen zurückzuführen:

Erhöhung der Aufwendungen bei der Abfallsammlung:

- Erhöhung der Preise für Kraftstoffe 3,1 Mio €

(Die Kosten sind um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2024 gestiegen)

- Lagermaterial für die Kfz-Werkstatt 1,0 Mio €

- Anschaffung von Ersatzbehältern 1,5 Mio €

- Personalkosten 3,3 Mio €

(Tarifsteigerung und Aufstockung der Personalstärke)                   

- Abschreibungen 2,1 Mio €

(Investitionen: Fahrzeuge und Bauprojekte)

- EDV-Aufwendungen 0,5 Mio €

(Projekte: Digitalisierung und Erweiterung Infrastruktur)

Erhöhung der Aufwendungen bei der Abfallbehandlung:

- Geräte und Ersatzteile 0,1 Mio €

- Entsorgungskosten 0,4 Mio €

- Thermische Behandlung inkl. CO2-Steuer 5,1 Mio €

(Verbrennung Restmüll)

- Personalkosten 1,4 Mio €

- (Tarifsteigerung und Aufstockung der Personalstärke)

- Abschreibungen 1,0 Mio €

(Investitionen: Fahrzeuge und technische Anlagen)                                   

- Deponienachsorge 1,0 Mio €

Die Gebühr für Restabfall steigt somit um 9,45 Prozent. Die Volumengebühren für Bioabfälle bleiben nahezu unverändert.

„Die Anpassung der Abfallgebühren ist notwendig, um die kontinuierliche und umweltgerechte Abfallentsorgung in der Region Hannover sicherzustellen. Gleichzeitig achten wir darauf, die Kosten für unsere Einwohnerinnen und Einwohner so moderat wie möglich zu halten“, erklärt aha-Geschäftsführerin Julia Fürst.

„Die anhaltende Inflation führt auch bei aha zu spürbaren Mehrausgaben. Darauf reagiert das Unternehmen mit einer maßvollen Erhöhung der Gebühren. Ich bin überzeugt, dass die Leistungen, die aha für die Menschen in der Region Hannover erbringt, weiterhin in einem sehr guten Verhältnis zu den Kosten stehen“, sagt Jens Palandt, Erster Regionsrat und Vorsitzender der Verbandsversammlung von aha.

Die Gebührenberechnung erfolgt nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden die Höhe der Gebühren je Abfallart, die Anzahl und Größe der Behälter sowie die Leerungshäufigkeit berücksichtigt. Neben den Volumengebühren erhebt aha eine Grundgebühr pro Wohnung oder Nutzungseinheit. Auch Nebenleistungen und Anlieferungen an Deponien werden entsprechend kalkuliert.

Beispiele für Musterhaushalte:

Restabfall

Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80-Liter-Restabfalltonne mit 14-täglicher Leerung erhöht sich die monatliche Gebühr um 1,32 Euro auf 15,38 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Restabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Restabfallgebühr um 1,87 Euro auf 21,69 Euro. Bei beiden Beispielen wird ein Restmüllvolumen von zehn Litern pro Person und Woche zugrunde gelegt.

Bioabfall

Für ein Einfamilienhaus mit drei Personen und einer 80 Liter-Bioabfalltonne mit 14-tälgicher Leerung bleibt die monatliche Gebühr unverändert. Sie beträgt 4,53 Euro. Bei einem Mehrfamilienhaus mit einem 660-Liter-Bioabfallbehälter mit 14-täglicher Leerung, in dem vier Parteien mit jeweils drei Personen leben, erhöht sich pro Partei die monatliche Bioabfallgebühr marginal um 0,10%, von 40,26 Euro auf 40,30 Euro.

Zum Hintergrund:

Im Vergleich dazu lag der Verbraucherpreisindex für Niedersachsen für das Jahr 2024 bei 119,2 Punkten, was eine Steigerung von 19,2 Prozent seit 2020 entspricht. Hier beläuft sich die jährliche durchschnittliche Steigerung auf 4,85 Prozent. Für 2024 und 2025 hat aha die Gebühren um 3,3 Prozent für zwei Jahre trotz Inflation gesenkt. Und in 2023 wurde die Gebühr um 3,5 Prozent angehoben. Die Gebühr für den kommenden Kalkulationszeitraum 2026/2027 steigt im Vergleich zum derzeitigen Kalkulationszeitraum um 9,45 Prozent. Somit gibt es eine durchschnittliche Steigerung seit 2023 um rund 3 Prozent.