Hannover. Wer am 24. und 31. Dezember noch schnell die letzten Zutaten für das Feiertagsessen kaufen möchte oder noch das letzte Geschenk besorgen muss, sollte daran denken, dass dies an Heiligabend und Silvester nur bis 14 Uhr möglich ist.
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Nach dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) dürfen nur bestimmte Geschäfte an Heiligabend und Silvester länger als 14 Uhr öffnen. Dazu gehören:
- Apotheken,
- Tankstellen für den Verkauf von Betriebsstoffen, Ersatzteilen für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft und Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie
- Verkaufsstellen auf Bahnhöfen für den Personenverkehr, auf Flughäfen und in Fährhäfen für den Verkauf von Waren des täglichen Kleinbedarfs sowie von Bekleidungsartikeln und Schmuck.

