Neustadt. Aufgrund einer Unterspülung der Brücke, die über die Moorstraße in Neustadt a. Rbg. führt, ist diese ab sofort und bis voraussichtlich Mittwoch, 20. August, Betriebsschluss voll gesperrt. Die ÜSTRA Linien 831 und 835 (Fahrradbus) können derzeit einige Haltestellen nicht bedienen und fahren eine weiträumige Umleitung. Die Änderungen im Folgenden:
Linie 831 (Mardorf-Neustadt)
Die Haltestellen „Mardorf/Strandhotel“, „Mardorf/Alte Moorhütte“, „Mardorf/Vogeldamm“, „Neustadt/Moorstraße“, „Neustadt/Im kühlen Grunde“, „Neustadt/Hüttenplatz“, „Neustadt/Am Kuhlager“, „Neustadt/Am Eichenbleek“, „Neustadt/Von-Reiche-Straße“ bis „Neustadt/Königsberger Straße“ entfallen sperrungsbedingt in beide Richtungen ersatzlos!
Morgens starten die Busse der Linie 831 ab der Haltestelle „Mardorf/Auf dem Lindenberg“ und fahren regulär bis zur Haltestelle „Mardorf/Weiße Düne“. Dort wenden die Busse und fahren zurück bis nach Mardorf und von dort über Schneeren und die Schneerener Straße nach Neustadt. Hier werden lediglich die Haltestellen „Neustadt/Lindenstraße“ und „Neustadt/Bunsenstraße“ bedient; der Halt „Neustadt/Bahnhof (ZOB)“ entfällt.
Am Nachmittag startet die Linie 831 planmäßig um 13:16 Uhr von der Haltestelle „Neustadt/Leinstraße/KGS“ und bedient die Haltestellen „Neustadt/Lindenstraße“, „Neustadt/Bunsenstraße“ und „Neustadt/Bahnhof (ZOB)“ regulär. Im Anschluss fährt die Linie erneut die Umleitung über die B6 und Schneeren nach Mardorf zur Haltestelle „Mardorf/Weiße Düne“ und bedient alle Haltestellen in Richtung Mardorf in Folge nach Fahrplan.
Linie 835/ Fahrradbus (Wunstorf-Neustadt)
Die Busse fahren in Fahrtrichtung Neustadt nach der Haltestelle „Mardorf/Kirche“ eine Umleitung bis nach Schneeren und weiter über die B6 direkt zur Haltestelle „Neustadt/Bahnhof (ZOB)“ und umgekehrt in Richtung Wunstorf.
Die Haltestellen „Mardorf/Rote-Kreuz-Straße“, „Mardorf/Jugendherberge“, „Mardorf/Lüttjen“, „Mardorf /Erlenweg“, „Mardorf /Weiße Düne“, „Mardorf/Strandhotel“, „Mardorf/Alte Moorhütte“, „Mardorf/Vogeldamm“, „Neustadt/Moorstraße“, „Neustadt/Im kühlen Grunde“, „Neustadt/Hüttenplatz“, „Neusadt/Ahnsförth“ und „Neustadt/Kleiner Tösel“ entfallen bis auf Weiteres ersatzlos.