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Bußgelder bis 50.000 Euro? Debatte um strengere Baumschutzsatzung

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Wennigsen. Die Gruppe FDP–WfW fordert eine Änderung der Satzung zum Schutz des Baum- und Heckenbestandes in der Gemeinde und hält eine Verschärfung für erforderlich. Ziel ist es, den Schutz von Bäumen und Hecken an gestiegene Kosten und neue Anforderungen anzupassen.

Forderung nach höheren Ausgleichszahlungen

Kernpunkt des Antrags ist eine Anhebung der Ausgleichszahlung nach § 8 der Baumschutzsatzung. Diese soll von bislang 400 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden. Nach Auffassung der Antragsteller entspricht der derzeitige Betrag nach mehr als zehn Jahren Preissteigerungen nicht mehr dem tatsächlichen Aufwand für Ersatzpflanzungen und Pflege.

Deutlich höhere Bußgelder bei Verstößen

Darüber hinaus fordert die Gruppe eine drastische Erhöhung der maximalen Geldbuße bei Verstößen gegen die Satzung. Der Höchstbetrag soll von 5.000 Euro auf 50.000 Euro steigen. Damit soll der Gemeinde ein größerer Spielraum gegeben werden, um Schwere und Umstände eines Verstoßes zu berücksichtigen, etwa Vorsatz, Fahrlässigkeit oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verursachers.

Abschreckung gegen ungenehmigte Fällungen

Nach Ansicht der Antragsteller darf es nicht möglich sein, dass wirtschaftlich leistungsfähige Personen oder Unternehmen vergleichsweise geringe Bußgelder bewusst in Kauf nehmen, um ungenehmigte Fällungen vorzunehmen und Genehmigungsverfahren zu umgehen. Höhere Sanktionen sollen eine stärkere Abschreckungswirkung entfalten.

Weiteres Verfahren in den Gremien

Der Antrag soll zeitnah in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen werden, um eine Vorberatung vor der Ratssitzung am 19. März 2026 zu ermöglichen. In dieser Sitzung soll der Antrag abschließend beraten werden.