Gehrden. Für die Stichwahl der Regionspräsidentin bzw. des Regionspräsidenten am 27. September weist die Stadt Gehrden darauf hin, dass einige Wahlberechtigte in Gehrden doppelte Briefwahlunterlagen erhalten haben.
Dabei wurden aufgrund eines technischen Fehlers im Anwendungsprogramm die entsprechenden Wahlscheine mit einer identischen Wahlscheinnummer doppelt gedruckt und die entsprechenden Briefwahlunterlagen versendet. Das Wahlamt hat den Fehler zeitnah erkannt.
Das Problem ist bereits gelöst; eine mehrfache Stimmabgabe ist nicht möglich.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, ihr Stimmrecht nur einmal auszuüben. Die Möglichkeit zur doppelten Stimmabgabe besteht nicht. Am Wahltag werden doppelte Wahlscheine und Stimmzettel anhand der identischen Wahlscheinnummer herausgefiltert. Die Abgabe von zwei Stimmzetteln gilt als Wahlbetrug und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden, teilt die Gemeindewahlleiterin mit.

