Barsinghausen. Es sind bekannte Bilder: Schüler auf dem Weg zur Schule oder auf dem Heimweg – unterwegs auf einem E-Scooter. Doch immer häufiger fahren sie nicht mehr allein, sondern zu zweit oder sogar zu dritt. Oft ist dabei auch noch ein Smartphone in der Hand. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern steigt. Zuletzt kam in Seelze ein 15-jähriges Mädchen auf tragische Weise ums Leben. Der Bundestagsabgeordnete Tilman Kuban (CDU) hat sich deshalb in Barsinghausen ein Bild von der Situation gemacht.
„Die bundesweite Unfallstatistik der Polizei zeigt einen Anstieg an Unfällen mit E-Scootern. Doch was kann man dagegen tun?“ Kuban sieht einen Mix verschiedener Maßnahmen als richtigen Weg. Nur gemeinsam mit Verkehrswacht, Polizei, Schulen und Rettungskräften könne für eine bessere Aufklärung gesorgt werden. „Es braucht auf der einen Seite Fahrpraxis, aber auch Aufklärung über die Verkehrsregeln durch die Polizei und über Unfallfolgen durch Rettungskräfte“, so Kuban weiter.
Auch Schulen beobachten die Entwicklung mit Sorge. Durch Elternbriefe und Aufklärungsarbeit im Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler informiert werden. Die Erfahrung an den Schulen zeigt jedoch, dass den Jugendlichen die Regeln grundsätzlich bekannt sind – sie ihnen aber häufig egal sind.
Regeln für die Nutzung von E-Scootern
E-Scooter gehören in Deutschland zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen und dürfen grundsätzlich am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Für ihre Nutzung gelten jedoch klare Regeln. Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, wird aus Sicherheitsgründen jedoch empfohlen. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der E-Scooter über eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung verfügt. Diese ist an einer kleinen Versicherungsplakette am Fahrzeug zu erkennen.
Gefahren werden darf in erster Linie auf Radwegen, Radfahrstreifen oder in Fahrradstraßen. Gibt es keinen solchen Weg, dürfen E-Scooter auch auf der Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter hingegen tabu, sofern sie nicht ausdrücklich durch entsprechende Zusatzschilder freigegeben sind. Auch das Fahren entgegen der Fahrtrichtung in Einbahnstraßen ist grundsätzlich verboten, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt dies.
Im Straßenverkehr müssen sich E-Scooter-Fahrer an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Dazu gehört das Beachten von Ampeln, Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln. Beim Abbiegen müssen Handzeichen gegeben werden, sofern der Roller keinen Blinker besitzt. Außerdem darf immer nur eine Person auf einem E-Scooter fahren.
Besondere Regeln gelten beim Thema Alkohol. Da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, greifen ähnliche Promillegrenzen wie beim Autofahren. Bereits ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille gilt die absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Auch die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten und kann mit einem Bußgeld sowie Punkten geahndet werden.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen. Dazu zählen beispielsweise das Fahren auf dem Gehweg, das Mitnehmen einer zweiten Person oder Verstöße gegen Alkohol- oder Handyvorschriften.

