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Erbbaurecht in Wennigsen: Was auf Grundstückseigentümer zukommt

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Wennigsen. In der Gemeinde Wennigsen stehen Veränderungen bei Erbbaurechtsverträgen an. Hintergrund ist ein neues Berechnungsmodell der Klosterkammer Hannover, das Anfang 2026 in Kraft getreten ist. Während in Großstädten wie Lüneburg oder Hildesheim bereits Informationsveranstaltungen laufen, soll Wennigsen im Spätsommer folgen. Doch was bedeutet das konkret für die Erbbauberechtigten vor Ort?

Neues Berechnungsmodell gilt auch für Wennigsen

„Der entsprechende Erlass zur Berechnung von Erbbauzinsen gilt für alle von der Klosterkammer verwalteten Stiftungen – also ausdrücklich auch für Grundstücke in Wennigsen“, erklärt Friederike Bock, Leiterin der Abteilung Liegenschaften bei der Klosterkammer.

Veranstaltungen plant die Klosterkammer zunächst in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nach der „Niedersächsischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des Baugesetzbuchs“. Wennigsen zählt nach aktueller Definition der Landesregierung nicht zu diesen Gebieten.

Dennoch soll auch hier eine Informationsveranstaltung stattfinden – allerdings mit etwas Vorlauf. Hintergrund ist, dass die Klosterkammer zunächst belastbare Aussagen zu möglichen baulichen Entwicklungen, Grundstücksteilungen oder ähnlichen Gestaltungsoptionen vorbereiten möchte.

Attraktive Lage mit gestiegenen Bodenwerten

„Obwohl Wennigsen formal nicht als angespannter Wohnungsmarkt gilt, hat sich die Bodenpreissituation in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Die Gemeinde gilt als attraktive Wohnlage im Umland von Hannover“ so Bock über die Gemeinde Wennigsen.

Insbesondere durch die Vermarktung des Baugebiets Caleidis habe es eine spürbare Bodenpreisentwicklung gegeben, so die Klosterkammer. Das Erbbaurecht habe diese Entwicklung in der Vergangenheit erwartungsgemäß gedämpft.

66 Verträge laufen in den nächsten zehn Jahren aus

In Wennigsen laufen in den kommenden zehn Jahren 66 Erbbaurechtsverträge aus. Für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer stellt sich damit die Frage nach Verlängerung oder Neubewertung.

Die Klosterkammer empfiehlt jedoch, sich nicht erst kurz vor Ablauf zu informieren. Bereits etwa 30 Jahre vor Vertragsende könne es sinnvoll sein, den eigenen Vertrag zu prüfen und Gestaltungsmöglichkeiten auszuloten.

Wer hingegen noch mehr als 40 Jahre Restlaufzeit habe, müsse sich nach Einschätzung der Klosterkammer „wirklich keine Sorgen machen“. Eine Bodenpreisentwicklung wie in der Zeit nach Aufhebung der staatlichen Preisstoppverordnung Anfang der 1960er-Jahre sei historisch kaum wiederholbar.

Müssen Eigentümer mit höheren Kosten rechnen?

Ob es zu Kostensteigerungen kommt, hängt laut Klosterkammer immer von der individuellen Vertragssituation ab. Während der laufenden Vertragsdauer greifen die vertraglich vereinbarten Wertsicherungsklauseln. Das bedeutet: Der Erbbauzins entwickelt sich – zeitlich leicht verzögert – im Rahmen der Inflation.

Anders sieht es bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung aus. Hier wird individuell neu verhandelt. Die Klosterkammer erstellt auf Anfrage Angebote, die Annahme ist freiwillig. Ein Automatismus oder Zwang zur Verlängerung bestehe nicht.

Klar ist jedoch: In Fällen, in denen historische Altverträge auf sehr niedrigen Bodenwerten beruhen, kann eine Neubewertung zu spürbaren Anpassungen führen.

Zwischen Investition und Lebensmittelpunkt

Nicht alle Erbbauberechtigten betrachten ihr Grundstück als Investitionsobjekt. Für viele ist es der Lebensmittelpunkt – häufig seit Jahrzehnten. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielen daher auch emotionale Aspekte eine Rolle.

Für angespannte Wohnungsmärkte hat die Klosterkammer bereits Sonderregelungen entwickelt. Für Gemeinden wie Wennigsen sind individuelle Lösungen vorgesehen.

Informationsveranstaltung im Spätsommer geplant

Eine öffentliche Informationsveranstaltung in Wennigsen ist für den Spätsommer geplant. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Fragen zu individuellen Vertragslaufzeiten, baulichen Möglichkeiten oder eventuellen Grundstücksteilungen zu beantworten.

Bis dahin lädt die Klosterkammer Erbbauberechtigte ein, frühzeitig das Gespräch zu suchen.