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Erschließungsstreit in Hohenbostel - Rechtsstreit um Baugebiet endet mit Urteil

Foto: privat.

Hannover/Barsinghausen. Ein langjähriger Rechtsstreit um eine Erschließungsmaßnahme in Hohenbostel (wir berichteten) ist beendet. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am 11. März 2026 in wesentlichen Punkten zugunsten der Stadt Barsinghausen entschieden und damit für Klarheit in einem komplexen Verfahren gesorgt.

Rückblick: Probleme seit dem Einzug

Bereits im März 2024 meldeten sich drei Familien aus Hohenbostel bei der Redaktion dieser Zeitung und schilderten ihre Situation: Ihre Häuser sind bis heute nicht an eine funktionierende Entwässerung angeschlossen. Da die Zufahrtsstraße Eichenweg sowie eine Stichstraße nicht ausgebaut wurden, fließt Regenwasser seit dem Einzug im Jahr 2019 ungehindert in Richtung der Gebäude. Es kam zum Streit zwischen Stadt und Erschließungsträger und einem Stillstand, unter dem die Anwohner zu leiden haben.

Die Grundstücke hatten die Familien bereits 2018 von der Aue Projektentwicklung erworben. Im Zuge der Erschließung wurde zunächst eine Baustraße in Form eines Schotterwegs angelegt. Während die Zufahrtsstraße vom Eichenweg im Eigentum der Stadt Barsinghausen steht, gehört ein Zwischenstück den Anwohnern selbst.

Der Verkäufer fungierte zugleich als Erschließungsträger und hatte sich zum Ausbau verpflichtet. Allerdings hat die Stadt Barsinghausen die bisherigen Maßnahmen nicht abgenommen, da sie Mängel sieht. Der Erschließungsträger wiederum kritisiert, die Stadt habe nicht ausreichend konkret benannt, an welchen Stellen nachgebessert werden müsse. In der Folge kam es zum Stillstand – und schließlich zum Gang vor Gericht. Con-nect.de hatte den Fall begleitet und mehrfach berichtet. Nun hat das Gericht ein Urteil gefällt: 

Kritik an Bauausführung

Die Stadt bemängelte unter anderem, dass die Frostschutzschicht nicht ausreichend dimensioniert worden sei. Zudem wurde die vereinbarte Fertigstellungsfrist nicht eingehalten. Nachdem eine Einigung nicht erzielt werden konnte und die Bauarbeiten schließlich zum Stillstand kamen, erhob die Stadt im Jahr 2020 Klage.

Urteil bestätigt zentrale Positionen der Stadt

Das Gericht folgte nun in wesentlichen Punkten der Argumentation der Stadt. Es stellte fest, dass die Beklagte ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Insbesondere bestätigte das Gericht, dass die Stadt berechtigt war, die Qualität der verwendeten Materialien überprüfen zu lassen, nachdem entsprechende Nachweise nicht vorgelegt worden waren.

Zahlung und weitere Maßnahmen

Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von rund 86.000 Euro verurteilt. Der Betrag umfasst sowohl Gutachterkosten als auch Vorschüsse für noch ausstehende Arbeiten zur endgültigen Fertigstellung der Erschließungsanlagen.

Zudem wurde klargestellt, dass die Stadt die Maßnahme nun selbst fertigstellen lassen darf.

Gutachten bestätigt Baumängel

Ein im Verfahren herangezogenes Sachverständigengutachten stützte die Position der Stadt zusätzlich. Demnach entspricht der bisherige Straßenaufbau nicht den erforderlichen technischen Standards und muss nachgebessert werden.

Ausblick: Weitere Schritte geplant

„Das Urteil schafft endlich Rechtssicherheit nach einem langen und komplexen Verfahren“, erklärte die Stadtverwaltung. „Für uns war entscheidend, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards durchzusetzen und finanzielle Nachteile für die Stadt abzuwenden.“

Mit dem Urteil ist der Fall zunächst abgeschlossen, auch wenn die Beklagten noch Rechtsmittel einlegen können. Die Stadt will nun die weiteren Maßnahmen vorbereiten und entsprechende Mittel für den Haushalt 2027 einplanen.

Zudem soll die Entwässerungsproblematik gemeinsam mit den Anwohnern noch im Laufe dieses Jahres gelöst und baulich angepasst werden.