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Fahrräder, Smartphones und eine Klarinette: Gemeinde Wennigsen veröffentlicht Fundsachen

Rathaus Wennigsen.

Wennigsen. Wer in Wennigsen einen Gegenstand verloren hat, kann beim Fundbüro der Gemeinde nachfragen. Für den Zeitraum von Juni bis September 2026 hat die Gemeinde eine Liste der abgegebenen Fundsachen veröffentlicht. Darunter sind mehrere Fahrräder und Roller, Smartphones sowie weitere persönliche Gegenstände.

Unter den abgegebenen Zweirädern befinden sich unter anderem ein blau-grün-schwarzes Fahrrad der Marke PHX, ein schwarzes Herrenrad von NSU und ein schwarzes Herrenrad von Victoria. Auch ein orangerotes Damenrad der Marke Village RIXE, ein dunkelgrünes Damenrad von Sportief sowie ein blaues Damenrad von Giant Explorer wurden abgegeben.

Außerdem warten ein schwarzes und ein schwarz-silbernes Stunt-Scooter-Modell, ein schwarz-roter E-Scooter von Segway sowie weitere Fahrräder auf ihre Besitzer.

Weitere Fundsachen: von der Armbanduhr bis zur Klarinette

Auch zahlreiche andere Gegenstände wurden im Fundbüro abgegeben. Dazu gehören zwei Samsung-Smartphones, ein weißes iPhone mit transparenter Hülle, eine Armbanduhr mit rotem Armband und weißem Zifferblatt sowie eine Sonnenbrille in Schwarz-Grün. Ebenfalls aufgeführt sind ein schwarzer Anzug, eine Einkaufstasche mit Schuhen, Jacke und Decke sowie ein Koffer mit Klarinette und Zubehör.

Darüber hinaus wurden ein gelber USB-Stick und ein Babysitz der Marke Maxi-Cosi mit einem türkisfarbenen Halstuch abgegeben. Laut Gemeinde werden Schlüssel nicht in das Fundverzeichnis aufgenommen.

So können sich Verlierer melden

Wer einen der Gegenstände vermisst, kann sich während der Dienststunden an das Team 1.5 Bürgerbüro der Gemeinde Wennigsen wenden. Die Verlierer oder Empfangsberechtigten müssen ihre Ansprüche mit einem entsprechenden Nachweis belegen.

Das Fundbüro ist telefonisch unter 05103-7007-21 oder -41 erreichbar. Bei Fragen zu abgegebenen Fundtieren ist das Team 1.2 Ordnung unter 05103/7007-999, -680 oder -682 zuständig. Ist dort niemand erreichbar, verweist die Gemeinde an das Polizeikommissariat Ronnenberg.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate nach der Anzeige des Fundes. Meldet sich innerhalb dieser Frist niemand, wird die Fundsache grundsätzlich an den Finder ausgehändigt, der dadurch Eigentum daran erwerben kann. Kann die Gemeinde den Verlierer anhand der Fundsache ermitteln, wird dieser nach Angaben der Gemeinde umgehend benachrichtigt.