Hannover/Gehrden. In diesem Jahr erhalten 49 besonders finanzschwache Landkreise, Städte, Gemeinden und Samtgemeinden durch das Land Niedersachsen eine Unterstützung aus dem kommunalen Finanzausgleich in Form einer sogenannten Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage.
Im laufenden Antragsverfahren sind für diese Kommunen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 86,95 Millionen Euro vorgesehen. Im Vorjahr waren im Rahmen der Bedarfszuweisungen insgesamt rund 70 Millionen Euro an die Kommunen verteilt worden. Gehrden erhält rund 940.000 Euro.
Die Bedarfszuweisungen bilden einen besonderen Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen. Sie werden vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung auf Antrag gewährt und richten sich an Kommunen in schwieriger Haushaltslage. Voraussetzung ist in der Regel, dass die eigene Steuerkraft nicht ausreicht, um die notwendigen Aufwendungen zu finanzieren. Die Bedarfszuweisungen dienen zur Deckung von Fehlbeträgen in den kommunalen Haushalten. Damit soll die Kassenliquidität gestärkt und aufgelaufene Fehlbeträge zurückgeführt werden.
Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, sagt dazu: „Wir befinden uns über alle staatlichen Ebenen hinweg in einer schwierigen Haushaltslage. Angesichts der angespannten Haushaltssituation der Kommunen sollen die Bedarfszuweisungen deshalb so schnell wie möglich bewilligt und ausgezahlt werden.“
Die Höhe der einzelnen Zuweisungen beläuft sich auf Beträge zwischen 85.000 Euro für die Gemeinde Nordseebad Wangerooge im Landkreis Friesland und jeweils 5 Millionen Euro für die Städte Göttingen, Osnabrück, Salzgitter und Wilhelmshaven sowie die Landkreise Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden und Schaumburg.
Insgesamt hatten 104 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2026 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt.
Angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage und steigender Defizite können die bewilligten Zuweisungen derzeit nur einen Teil der Fehlbeträge ausgleichen. Im aktuellen Verfahren entspricht dies einem Anteil von rund sechs Prozent des aufgelaufenen Gesamtdefizits. Damit liegt die sogenannte Abdeckungsquote nur noch etwa halb so hoch wie in den Vorjahren.

