Anzeige
Anzeige

Freiheitsstrafe für weiteren Betreiber eines Corona-Testzentrums

Symbolfoto.

Hannover. Mit Urteil vom 10. Februar hat das Amtsgericht Hannover – Schöffengericht – unter dem Vorsitz von Herrn Richter am Amtsgericht Osterwold einen heute 27-Jährigen wegen mehrfachen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.642.505,19 Euro angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, zwischen März und Dezember 2022 eine stark überhöhte Anzahl von Corona-Tests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet zu haben. Konkret ging es um einen Betrag von 1.642.505,19 Euro, den der Angeklagte aus Sicht der Staatsanwaltschaft für den Standort des Testzentrums im Scheibenstandsweg in Hannover-Anderten rechtwidrig abgerechnet, erhalten und u.a. für Luxusgüter ausgegeben hatte. Das Gericht hat diese Vorwürfe als erwiesen angesehen, nachdem der Angeklagte sie in der gestrigen Hauptverhandlung eingeräumt hat. Daneben hat das Gericht noch vier Zeugen vernommen, die insbesondere den Ablauf des Ermittlungsverfahrens geschildert haben.

Bereits am 13.01.2026 hatte das Amtsgericht einen ebenfalls 27-jährigen Mann wegen eines sehr ähnlichen Vorwurfs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. In jenem Verfahren lag der Schaden bei 968.333,03 Euro. Auch wegen des hier höheren Schadens hat das Gericht im hiesigen Verfahren eine mit drei Jahren und fünf Monaten längere Freiheitsstrafe verhängt. Zudem muss der Angeklagte nach dem heutigen Urteil einen Betrag von 1.642.505,19 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert, die Verteidigung von drei Jahren und drei Monaten.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann binnen einer Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden.