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Gemeinde Wennigsen überarbeitet Bebauungsplan für das Baugebiet „Klostergrund“

Rathaus Wennigsen.

Wennigsen. Der Bebauungsplan für das Baugebiet „Klostergrund“ in Wennigsen wird erneut überarbeitet. Hintergrund sind offene Fragen, die während der Ratssitzung am 19. März aufkamen und zu einer Rückverweisung an den zuständigen Fachausschuss führten. Im Mittelpunkt stehen nun Anpassungen bei Staffelgeschossen, der Fassadengestaltung sowie möglichen Fassadenbegrünungen.

Klarstellung bei Staffelgeschossen

Ein Schwerpunkt der Änderungen betrifft die Gestaltung von Staffelgeschossen bei Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern.

Künftig soll deutlicher geregelt werden, wie weit Außenwände von Staffelgeschossen zurücktreten müssen. Nach den vorgesehenen Ergänzungen müssen bei Flachdachgebäuden die Außenwände eines Staffelgeschosses mindestens einen Meter hinter die Außenwand des darunterliegenden Vollgeschosses zurückversetzt werden. Für Doppel- und Reihenhäuser gilt diese Regel an den gemeinsamen Grundstücksgrenzen jedoch nicht.

Die Verwaltung erläutert dazu, dass sich die Zahl der zurückspringenden Fassaden je nach Gebäudetyp unterscheidet: Während Einzelhäuser an allen Außenseiten betroffen sind, gelten bei Doppelhäusern und Reihenhäusern Ausnahmen an den gemeinsamen Grenzwänden. Damit soll weiterhin die Errichtung von Staffelgeschossen möglich bleiben.

Mehr Spielraum bei Fassaden und Balkonen

Auch die Fassadengestaltung soll angepasst werden.

Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollen Vorgaben zu Materialien und Farbtönen künftig nicht mehr für untergeordnete Gebäudeteile wie Balkonbrüstungen gelten. Dadurch könnten beispielsweise Sichtschutzelemente oder auch Balkonkraftwerke einfacher integriert werden.

Fassadenbegrünung soll ausdrücklich zugelassen werden

Zusätzlich sieht die Beschlussvorlage vor, Fassadenbegrünungen ausdrücklich zu erlauben.

Geplant ist, Schling- und Kletterpflanzen an Gebäuden zuzulassen. Selbstklimmer sollen bei geeigneten Wandflächen möglich sein, alternativ können Kletterhilfen verwendet werden.

Die Verwaltung spricht sich dabei vor allem für bodengebundene Begrünungssysteme aus. Diese gelten als ökologisch sinnvoll und lassen sich leichter in die kleinteilige Bebauung des Gebietes integrieren. Wandgebundene Systeme mit aufgesetzten Pflanzmodulen werden dagegen kritisch gesehen, da sie einen höheren Pflegeaufwand verursachen und nach Einschätzung der Verwaltung das Erscheinungsbild des Quartiers beeinträchtigen könnten.

Beratungen laufen weiter

Über die Änderungen haben bereits der Ausschuss für Bau und Planung und der Verwaltungsausschuss beraten. Am Donnerstag wird der Rat der Gemeinde Wennigsen endgültig entscheiden. Die geplanten Ergänzungen sollen anschließend in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen werden.