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Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen verboten

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hannover. Das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen ist in der Landeshauptstadt Hannover (LHH) wegen Trockenheit und hoher Temperaturen bis auf Weiteres verboten. Ausschlaggebend dafür ist, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) aktuell für heute (13. Juli) und die kommenden zwei Tage einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 (von maximal 5) meldet.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ein Grillverbot in der LHH automatisch gilt für die Tage, an denen der Graslandfeuerindex (GLFI) mit Stufe 4 oder 5 ausgewiesen ist. Der jeweils aktuelle GLFI ist unter 

www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html

einzusehen.

Das Grillverbot stützt sich auf Paragraf 12, Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-Verordnung).  Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst kontrolliert entsprechend, setzt dabei zunächst den Schwerpunkt auf Information und Belehrung. Die Regelgeldbuße für diese Ordnungswidrigkeit beträgt 55 Euro. Die Stadtverwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Bürger*innen: Fahrlässiges Verhalten wie das achtlose Wegwerfen glimmender Zigarettenstummel, was zu Bränden führen kann, ist zu vermeiden.

Unabhängig vom derzeitigen Grillverbot aufgrund der Trockenheit und Hitze ist das Grillen grundsätzlich untersagt außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern sowie in Gartendenkmalen (zum Beispiel Maschpark, Großer Garten, Berggarten) und in den Landschaftsschutzgebieten.