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Investitionsstau von 639 Millionen Euro zwingt Stadt Barsinghausen zu Priorisierung – Ein Überblick

Rathaus Barsinghausen.

Barsinghausen. Die Stadt Barsinghausen steht vor großen finanziellen und planerischen Herausforderungen. Für die kommenden Jahre bis 2036 sind Investitionsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 639 Millionen Euro erfasst worden. Um die kommunalen Finanzen dauerhaft stabil zu halten und dennoch notwendige Projekte umzusetzen, hat die Verwaltung eine umfassende Priorisierung der geplanten Investitionen erarbeitet, über die der Rat im Februar beraten und entscheiden soll. Die größten Projekte im Überblick.

Umfassende Bestandsaufnahme als Grundlage

Ausgangspunkt für die Priorisierung war ein Ratsbeschluss aus dem Juni 2025, mit dem die Verwaltung beauftragt wurde, eine belastbare Entscheidungsgrundlage für künftige Haushaltsplanungen zu schaffen. In der Folge wurden sämtliche geplanten und potenziellen Investitionsmaßnahmen bis zum Jahr 2036 erfasst – einschließlich bereits begonnener, aber noch nicht abgeschlossener Projekte.

Neben den reinen Investitionskosten wurden auch mögliche Kostensteigerungen durch zeitliche Verschiebungen sowie die langfristigen Folgekosten für den Ergebnishaushalt berücksichtigt.

Finanzielle Lage: Kein Haushaltssicherungskonzept, aber Handlungsbedarf

Nach der aktuellen Finanzplanung ist die Stadt Barsinghausen zwar voraussichtlich erst ab dem Jahr 2033 verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dennoch zeigen die Prognosen, dass die sehr umfangreiche Investitionsplanung bei gleichzeitig erwarteten negativen Jahresergebnissen erhebliche Auswirkungen auf die Liquidität haben kann. Die Verwaltung empfiehlt daher eine frühzeitige und vorausschauende Steuerung der Investitionen.

Zielgröße: Investitionen auf rund 380 Millionen Euro begrenzen

Um die finanzielle Belastung zu reduzieren, wurden verschiedene Szenarien entwickelt. Ziel ist es, den Gesamtumfang der Investitionen im Betrachtungszeitraum auf rund 380 Millionen Euro zu begrenzen. Darin enthalten sind neben Hoch- und Tiefbauprojekten auch kleinere Maßnahmen, das sogenannte „Grundrauschen“, wie etwa Ersatzbeschaffungen oder kleinere Baumaßnahmen mit einem Volumen unter 250.000 Euro.

Für größere Hoch- und Tiefbauprojekte sieht die Verwaltung einen finanziell tragbaren Rahmen von rund 310 Millionen Euro vor.

Vier Prioritätsklassen für geplante Maßnahmen

Die Verwaltung schlug eine Einteilung der Investitionsmaßnahmen in vier Prioritätsklassen vor. Maßgeblich für die Einstufung waren unter anderem Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Folgekosten sowie mögliche Fördermittel.

Maßnahmen der höchsten Priorität gelten als unverzichtbar, während Projekte der niedrigsten Priorität im aktuellen Planungszeitraum nicht umgesetzt werden sollen.

Politische Bewertung durch die Ratsfraktionen

Auf Grundlage des Verwaltungsvorschlags nahmen die Ratsfraktionen eine eigene Bewertung der Investitionsmaßnahmen vor. Alle Projekte mit einem Volumen von mehr als 250.000 Euro wurden den Prioritätsklassen zugeordnet.

Für die weitere Planung wurden die Maßnahmen in zwei Kategorien zusammengefasst: Kategorie A umfasst Projekte, die bis 2036 umgesetzt werden sollen, Kategorie B solche, deren Umsetzung in einen späteren Zeitraum verschoben wird.

Schwerpunktsetzung: Hochbau vor Tiefbau

Die Auswertung zeigt, dass die Ratsfraktionen insbesondere Hochbaumaßnahmen höher priorisieren als Straßen- und Tiefbauprojekte. Im Vergleich zum ursprünglichen Verwaltungsvorschlag wurden zahlreiche Straßenbaumaßnahmen herabgestuft, während einzelne Bauprojekte – etwa im Schul- oder Sportbereich – höher priorisiert wurden.

In mehreren Fällen wich die politische Priorisierung von der Einschätzung der Verwaltung ab. So wurden einige Maßnahmen entgegen der ursprünglichen Empfehlung zur Umsetzung vorgesehen, während andere Projekte aus dem Planungszeitraum herausgenommen wurden. Insgesamt bleibt der angestrebte Finanzrahmen von rund 380 Millionen Euro jedoch gewahrt.

Weitere Schritte und zeitliche Planung

Mit dem Grundsatzbeschluss zur Priorisierung soll die Verwaltung beauftragt werden, eine konkrete zeitliche Abfolge der Investitionsmaßnahmen zu erarbeiten. Dabei sind eine jährliche Investitionsobergrenze von rund 27 Millionen Euro sowie die verfügbaren personellen Kapazitäten zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sollen dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt werden.

Künftige Beschlüsse nur mit Ausgleichsvorschlägen

Um die beschlossene Priorisierung dauerhaft abzusichern, sieht die Beschlussvorlage vor, dass zukünftige Investitionsentscheidungen, die von der Prioritätenliste abweichen, nur noch zusammen mit einem konkreten Vorschlag zur finanziellen Kompensation eingebracht werden sollen.

Die Prioritätenliste beinhaltet über 200 Maßnahmen. Zu den teuersten Projekten zählen die Baumaßnahme Schulzentrum Am Spalterhals (ca. 88 Millionen Euro), KGS – Grundsanierung (50 Millionen Euro), Neubau Wilhelm-Stedtler-Schule (ca. 32 Millionen Euro), Neubau Hallenbad (25 Millionen Euro), Sanierung Freibad Goltern (15 Millionen Euro), KGS - Bau Dreifeldsporthalle (ca. 9,5 Millionen Euro), Sanierung Zechengebäude (3 Millionen Euro), und mehrere Grundschulganztagsentwicklungen (zw. 10 und 13 Millionen Euro je Grundschule).

Die gesamte Prioritätenliste ist auf der Internetseite der Stadt Barsinghausen zu finden, oder im Anhang von diesem Artikel.