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Lagebild „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen 2025“ - Rauschgiftkriminalität, Clankriminalität und Cybercrime im Fokus

Symbolfoto.

Hannover. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, und die Niedersächsische Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, haben am Montag (02.11.2026) gemeinsam das Lagebild der Polizei und der Justiz „Organisierte Kriminalität in Niedersachsen 2025“ vorgestellt.

Wesentliche Inhalte des Lagebildes

Die Polizei Niedersachsen führte im Jahr 2025 insgesamt 48 Ermittlungsverfahren im Bereich Organisierte Kriminalität (OK). Zuzüglich 17 weiterer Ermittlungskomplexe (11x Zoll, 5x Bundespolizei, 1x BKA) wurden im Auftrag niedersächsischer Staatsanwaltschaften insgesamt 65 OK-Verfahren bearbeitet. Hierbei ging es zum größten Teil um den internationalen Rauschgifthandel und -schmuggel (23 Verfahren).

Insgesamt wurde in den 65 OK-Verfahren gegen 635 Tatverdächtige aus 41 verschiedenen Staaten ermittelt. Tatverdächtige deutscher Nationalität stellen dabei mit 36,38 % den größten Anteil.

Der hochgerechnete Gesamtschaden der Organisierten Kriminalität lag im Jahr 2025 mit 48,85 Mio. Euro über dem Wert des Vorjahres, jedoch deutlich unter dem Schadensniveau bis 2023. Der geschätzte Ertrag bleibt mit 27,72 Mio. nahezu konstant.
Durch die Sicherheitsbehörden wurde eine Summe in Höhe von ca. 5 Mio. Euro abgeschöpft. Finanz- / Vermögensermittlungen mit einem Schwerpunkt im Bereich der Kryptowährungen bleiben ein Schwerpunkt bei der Verfolgung Organisierter Kriminalität.

Innenministerin Daniela Behrens erklärt: „Organisierte Kriminalität ist nicht nur ein Angriff auf einzelne Opfer. Sie stellt vielmehr einen Angriff auf die Regeln unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens dar und wirkt sich erheblich auf die objektive und subjektive Sicherheit in unserem Land aus.

Und genau deshalb lautet die Antwort des Rechtsstaates sehr klar: Wir überlassen kriminellen Netzwerken weder im öffentlichen oder digitalen Raum noch sonst irgendwo das Feld! Niedersachsen belegt mit Blick auf die Gesamtzahl der geführten Verfahren weiterhin Platz 2 im Ländervergleich. Dies unterstreicht die konsequente Ermittlungsarbeit und den anhaltenden Verfolgungsdruck gegenüber kriminellen Strukturen.“

Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann stellt fest: „Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig. Wir setzen auf einen starken Staat, der nicht wegschaut, sondern handelt. Und das mit Erfolg: Polizei und Justiz setzen kriminellen Strukturen deutliche Grenzen. Unser Anspruch ist klar: Wie überlassen Kriminellen keinen Raum – wir nehmen ihnen ihre Macht, ihr Geld und ihre Netzwerke. Und wir treffen die Täter und Täterinnen mehr und mehr dort, wo es sie am meisten schmerzt: beim Geldbeutel. Erneut ist es uns gelungen, illegales Vermögen im Rahmen der Vermögensabschöpfung einzuziehen. Das ist ein klares Signal dafür, dass unser Rechtsstaat nicht dabei zuschaut, wie Kriminelle mit illegalen Geschäften Vermögen anhäufen und ihre Macht ausbauen. Wir sorgen konsequent dafür, dass sich Straftaten nicht lohnen. Wer Verbrechen begeht, dem nehmen wir alles, was er daraus erlangt hat: auch die Rolex und das tiefergelegte Luxusauto.“

Schwerpunkte der OK

Im Bereich der Organisierten Kriminalität setzt Niedersachsen die Schwerpunkte weiterhin in den Phänomenbereichen internationale Rauschgiftkriminalität, Clankriminalität und Cybercrime. Phänomene wie Türkischstämmige Organisierte Kriminalität und Violence-as-a-Service rücken weiter in den Fokus.

Internationaler Rauschgifthandel/-schmuggel

Der alles überragende Bearbeitungsschwerpunkt sowohl auf Seiten der Polizei als auch auf Seiten der Justiz lag in 2024 erneut mit 23 OK-Verfahren in der Bekämpfung der internationalen Rauschgiftkriminalität.

Kriminelle Drogenbanden agieren im Wesentlichen überregional und international. Daher arbeiten die niedersächsischen Polizeibehörden weiterhin eng mit den Bundesbehörden wie     z. B. dem Bundeskriminalamt (BKA) und internationalen Partnern zusammen.

Insbesondere im Bereich der Rauschgiftkriminalität nutzen kriminelle OK-Gruppie­rungen Vertriebsmöglichkeiten über Seewege sowie über das Inter­net und Darknet.

Clankriminalität

Grundsätzlich handelt es sich bei Clankriminalität um ein separat zu betrachtendes Phänomen, welches jedoch Schnittmengen mit Organisierter Kriminalität aufweist.

Im Jahr 2025 wurden im Bereich der Organisierten Kriminalität 8 Ermittlungsverfahren gegen 102 Tatverdächtige mit Clanbezügen geführt. Die Hauptaktivität lag mit 62 % im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Hierbei wurde unter anderem wegen verschiedener Betrugsarten und Geldwäsche ermittelt.

Cybercrime

Im Jahr 2025 wurden – wie bereits im Vorjahr – vier OK-Verfahren im Bereich Cybercrime geführt. Die geringe Anzahl an OK-Verfahren in diesem Deliktsbereich ist darauf zurückzuführen, dass viele durch die Fachdienststellen geprüfte Cybercrime-Sachverhalte nicht den Kriterien der OK-Definition entsprechen. Regelmäßig handelt es sich um dynamische, projektbezogene Täterstrukturen ohne feste Gruppierungen, wodurch eine Einstufung als Organisierte Kriminalität erschwert wird.

Zur Kenntnis zu nehmen ist eine zunehmende Professionalisierung krimineller Dienstleistungen im Sinne von „Crime-as-a-Service“. Die beteiligten Personen agieren häufig weltweit verteilt, ohne persönliche Verbindung oder Kenntnis der Gesamtstruktur. Ihre Zusammenarbeit ist meist projektbezogen und temporär. Diese dezentralen und flexiblen Täterkonstellationen erschweren die Strafverfolgung und erfordern eine verstärkte grenzüberschreitende Kooperation sowie eine kontinuierliche Anpassung der Ermittlungsstrategien.

Dr. Kathrin Wahlmann: „Auch die Organisierte Kriminalität agiert im Netz – und der Staat muss darauf die richtigen Antworten geben. Kriminelle nutzen digitale Technologien, um Menschen zu betrügen, Unternehmen zu schädigen und ganze Institutionen anzugreifen. Wir dürfen ihnen das Feld nicht überlassen. Deshalb war es genau die richtige Entscheidung, in Niedersachsen eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime einzurichten. Wir bündeln Expertise, stärken die Strafverfolgung und schaffen klare Zuständigkeiten, damit Täter schneller dingfest gemacht werden können. Wer im digitalen Raum sein Unwesen treibt, darf sich nicht in der Anonymität des Internets sicher fühlen. Unser Rechtsstaat greift auch dort durch, wo Kriminalität neue Wege geht.“

Türkischstämmige Organisierte Kriminalität und „Violence-as-a-Service“ (VaaS)

Unter das Phänomen Türkischstämmige Organisierte Kriminalität fallen gemäß der aktuell gültigen Arbeitsdefinition des Bundeskriminalamts deliktsübergreifend tätige, international vernetzte Gruppierungen.

Die Anführer oder hochrangige Mitglieder besitzen ausschließlich oder auch die türkische Staatsangehörigkeit und agieren vom Hoheitsgebiet der Türkei aus oder sind zumindest ursprünglich dort beheimatet beziehungsweise vernetzt. Eine Auffälligkeit dieses Phänomenbereichs ist die ausgeprägte Gewaltbereitschaft, Affinität zu Waffen sowie die Nutzung sozialer Medien zur Selbstdarstellung und Verherrlichung von Straftaten.

Im Rahmen des Phänomens „Crime-as-a-Service“ (CaaS) wird über den Bereich Cybercrime hinaus festgestellt, dass kriminelle Gruppierungen spezifische Handlungen an Dienstleistende auslagern. Eine hervorzuhebende Ausprägung von „CaaS“ ist „Violence-as-a-Service“ (VaaS). Dabei werden zumeist unerfahrene Jugendliche und junge Erwachsene im Internet für die Begehung von schwersten Gewalthandlungen angeworben. Typische Deliktsfelder sind Gewalt gegen Personen sowie Gewaltanwendungen gegen Gebäude unter Einsatz von Spreng- oder Brandvorrichtungen sowie Schusswaffen.

In Niedersachen werden zunehmend Straftaten bekannt, die Überscheidungen mit Türkischstämmige Organisierte Kriminalität und „Violence-as-a-Service“ aufweisen. Die Bezüge zu diesen Phänomenen sowie zur Organisierten Kriminalität zeichnen sich derzeit immer deutlicher ab und werden auch zukünftig Gegenstand von Ermittlungen sein. Für das Jahr 2025 findet sich allerdings noch kein Verfahren in der Statistik, das eindeutig der Türkischstämmigen OK zugeordnet wurde.

Ministerin Behrens: „Unser Rechtsstaat ist handlungsfähig, aber er muss seine Fähigkeiten ebenso konsequent weiterentwickeln wie die Täter ihre Geschäftsmodelle. Wir setzen deshalb auf spezialisierte Ermittlungsstrukturen, auf eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Zoll, auf intensive Finanzermittlungen und auf moderne rechtliche sowie technische Instrumente. Deshalb brauchen wir endlich rechtssichere und praxistaugliche Regelungen zur Speicherung von IP-Adressen. Auch die Initiativen auf Bundesebene zum Ausbau der rechtlichen Möglichkeiten bei der automatisierten Datenanalyse und beim biometrischen Bildabgleich unterstützen wir. Diese Instrumente sind niemals Selbstzweck. Sie müssen rechtsstaatlich eingehegt, verhältnismäßig und kontrollierbar sein. Aber genauso klar ist: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Freiheitsrechte und Sicherheit sind keine Gegensätze. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat schützt beides. Dafür braucht er moderne Instrumente, klare gesetzliche Grundlagen und wirksame Kontrollen.“