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Linie 560 hält jetzt am Kirchdorfer Kreisel: Engpass vorprogrammiert?

Linie 560 hält jetzt am Kirchdorfer Kreisel: Engpass vorprogrammiert?

Kirchdorf. Wie angekündigt, wurden die beiden barrierefreien Bushaltestellen am Kirchdorfer Kreisel am 14. August in Betrieb genommen. Die neuen Bushaltestellen werden von der Linie 560 angefahren, die bisher von Langreder direkt Richtung Egestorf über die L401 führte. Durch die neuen Bushaltestellen soll das Kirchdorfer Unterdorf direkt mit dem Ortsteil Egestorf verbunden werden. Ob es an den Haltestellen direkt vor bzw. direkt hinter der Ausfahrt des Kreisels zu Verkehrsbehinderungen kommen wird, muss der Alltag zeigen.

Da es an den Bushaltestellen auf keiner Seite eine Haltebucht für die Busse gibt – Grund werden die beengten Verhältnisse sein –, wird im Alltag und gerade zu Stoßzeiten abzuwarten sein, ob es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen wird. Die Haltepunkte sind nahe am Kreisel, und gerade in Fahrtrichtung Egestorf werden die Busse schon kurz hinter der Kreiselausfahrt halten. Je nach Länge des Busses bleibt kaum Platz für Fahrzeuge, die nach der Ausfahrt hinter dem Bus zwangsläufig halten müssen. Ein Überholen des stehenden Busses vor der schlecht einsehbaren Kurve im weiteren Streckenverlauf wird kaum möglich sein. Außerdem verhindert eine Verkehrsinsel für den Fußgängerüberweg ein Vorbeifahren am stehenden Bus. Ein Rückstau bei viel Verkehr bis in den Kreisel scheint mehr als möglich. Die Alltagstauglichkeit der Bushaltestellen wird sich mit der Zeit zeigen.

Die Arbeiten wurden von dem Bauunternehmen Koopmann & Wienkoop aus Hameln durchgeführt. Die Baukosten belaufen sich auf insgesamt circa 200.000 Euro. Der Bau der Bushaltestellen wurde durch die Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH in Höhe von 75 Prozent der Baukosten gefördert. Darüber hinaus erhielt die Stadt Barsinghausen eine Zuwendung aus dem ÖPNV-Förderprogramm „Zuwendungen für Vorhaben des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ des Landes Niedersachsen. Die Zuwendungshöhe beträgt hier zusätzlich noch einmal maximal 50.000 Euro.