Barsinghausen. Der DRK-Ortsverein Barsinghausen e.V. weist darauf hin, dass das Abstellen von Altkleidersäcken vor den DRK-Shops keine zulässige Form der Kleiderspende darstellt. Nachdem die Altkleidercontainer an den Standorten in der Osterstraße und am Deisterplatz entfernt wurden, kam es erstmals dazu, dass Altkleidersäcke vor den Geschäften abgestellt wurden.
Die Container an beiden Standorten wurden aufgrund ihres wiederholten Missbrauchs als Müllablage entfernt. Neben verschmutzten und unbrauchbaren Kleidungsstücken mussten die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK immer wieder Hausmüll, Essensreste und andere Abfälle entsorgen. „Der Abbau der Container bedeutet jedoch nicht, dass Kleidung oder Säcke vor unseren Geschäften abgestellt werden dürfen. Unsere Ehrenamtlichen engagieren sich, um Menschen zu helfen – nicht, um illegal entsorgten Müll zu beseitigen“, erklärt Fabian-Malte Thiedemann, Pressesprecher des DRK-Ortsvereins Barsinghausen e.V.
Das Abstellen von Altkleidersäcken vor den Geschäften kann als unerlaubte Abfallablagerung gemäß § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eingestuft werden und stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 KrWG dar. Neben einem möglichen Bußgeld können auch die Kosten der Entsorgung dem Verursacher auferlegt werden. Der DRK-Ortsverein bittet daher darum, Kleiderspenden ausschließlich während der Öffnungszeiten der DRK-Shops – montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr – abzugeben.
Angenommen werden nur saubere, gut erhaltene und tragfähige Textilien. Aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten wird Winterbekleidung ausschließlich in den Monaten September bis Februar entgegengenommen. Nicht mehr tragbare, verschmutzte oder anderweitig unbrauchbare Kleidung sollte nicht gespendet, sondern ordnungsgemäß über die Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Die DRK-Shops sind dabei weit mehr als reine Annahmestellen für Kleiderspenden. Sie sind ein sozialer Treffpunkt und stehen allen Menschen offen. Jeder darf dort einkaufen – unabhängig von Alter, Herkunft oder Einkommen. Menschen, die im Besitz einer Regions S-Karte sind, erhalten zusätzlich entsprechende Rabatte und Vergünstigungen.
„Gut erhaltene Kleidung hilft uns dabei, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen. Dafür danken wir allen Spenderinnen und Spendern herzlich. Gleichzeitig bitten wir darum, unsere Standorte nicht als Ablageort für Altkleidersäcke oder nicht mehr brauchbare Textilien zu nutzen. Mit jeder guten Kleiderspende unterstützen Sie ein Angebot, das allen Menschen in unserer Stadt zugutekommt“, so Thiedemann.
Der DRK-Ortsverein Barsinghausen freut sich zudem über weitere Unterstützung im Ehrenamt. Insbesondere für den DRK-Shop am Deisterplatz werden derzeit ehrenamtliche Helferinnen und Helfer gesucht, die das Team bei der Annahme, Sortierung und dem Verkauf von Kleidung unterstützen möchten.
Interessierte können sich unter info@drk-barsinghausen.de an den DRK-Ortsverein Barsinghausen wenden.

