Hannover. Mit der Einführung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter soll ab dem Schuljahr 2026/27 eine Betreuungslücke geschlossen werden, die derzeit für viele Familien nach der Kita-Zeit entsteht. Dieser Rechtsanspruch besteht auch während der Schulferien.
Die Niedersächsische Landesregierung setzt seit vielen Jahren erfolgreich auch auf den Aus- und Aufbau von Ganztagsschulen. Niedersachsen kann daher im Vergleich zu anderen Flächenländern bereits auf ein weit entwickeltes Ganztagsschulsystem verweisen, das durch die vielfältigen Erfahrungen von Schulen, Schulträgern und Kooperationspartnerinnen und -partnern im Hinblick auf den Rechtsanspruch weiter sukzessive ausgebaut wird. Daneben haben viele Kommunen ein breites und attraktives Netz ergänzender Betreuungsangebote aufgebaut, das auch außerhalb schulischer Strukturen funktioniert. Besonders in den Ferienzeiten haben sich vielfältige Maßnahmen etabliert – darunter zahlreiche, als Feriencard-Aktionen bekannte Angebote, die in Kooperation mit der Jugendarbeit durchgeführt werden.
Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt: „Dennoch werden diese bewährten Angebote derzeit nicht vom bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfasst. Nach aktueller Rechtslage gelten ausschließlich Angebote als rechtsanspruchserfüllend, die unter Schulaufsicht stehen oder als Tageseinrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) geführt werden. Das ist absurd, nicht nachvollziehbar und setzt die Kommunen völlig unnötig unter Druck.“ Denn die bisherige Rechtslage berücksichtigt nicht die gewachsenen Strukturen der Jugendarbeit vor Ort. Die Folge: Frust und Verunsicherung bei den Jugendhilfeträgern, die den Rechtsanspruch lokal umsetzen müssen. Hamburg weiter: „Angebote, die sich über Jahre etabliert haben und denen Eltern wie Kinder vertrauen, müssten eingestellt oder massiv umgestaltet werden. Und das, obwohl gerade diese niedrigschwelligen Maßnahmen der Jugendarbeit vor Ort oft die Lücken schließen, die große Träger nicht abdecken können. Um genau diese Lücke zu schließen, hat Niedersachsen heute eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, denn unsere bisherigen gemeinsamen Bemühungen gegenüber dem Bund, Anpassungen und Verbesserungen zu erreichen, waren leider erfolglos. Das wollen wir nicht einfach so hinnehmen.“
Bereits im Februar hatte sich die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) unter Federführung der Länder Bayern und Niedersachsen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland klar zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bekannt und das Bundesfamilienministerium aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen für die Betreuung der Kinder im Grundschulalter während der Schulferien entsprechend zu regeln. Hamburg: „Mit einer Ergänzung der bisherigen Rechtslage eröffnen wir den Trägern vor Ort mehr Handlungsspielraum und Planungssicherheit. Es würde sich nicht um eine Absenkung der Qualität handeln - im Gegenteil: Denn viele dieser Angebote der Jugendarbeit berücksichtigen längst alle relevanten pädagogischen Standards, sie sind gut vernetzt und genießen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz.“