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Schuljahr 2027/2028 - Schulanmeldungen in der Stadt Hemmingen

Symbolfoto. Quelle: pixabay.

Hemmingen. Für Kinder, die bis zum 30. September 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt nach       § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes grundsätzlich mit Anfang des Schuljahres 2027/2028 die Pflicht zum Besuch der Grundschule. Die Anmeldungen sind auch in diesem Jahr kontaktlos bis zum 30. April 2026 für alle Grundschulen vorzunehmen.

Folgende Unterlagen werden für die Schulanmeldung benötigt:

1. Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder Kopie aus dem Familienstammbuch

2. bei Kindern, über die ein besonderes Sorgerecht besteht, die schriftliche   Verfügung des Gerichts oder des Jugendamtes (ggf. Negativbescheid)

3. Kopie des Masernimpfschutzausweises

4. Anmeldeunterlagen* (siehe Downloadvermerk der jeweiligen Schule)

Falls Ihr Kind im letzten Jahr keine KITA besucht hat (Test Sprachförderung), vereinbaren Sie zwingend einen Termin in Ihrer zuständigen Schule.

Zuständigkeit:

1.  für die Ortsteile Hemmingen-Westerfeld und Devese in der Grundschule Hemmingen-Westerfeld, Köllnbrinkweg 48, *Anmeldeformulare auf der Homepage www.gshemmingen-westerfeld.de (Downloads)

2.  für die Ortsteile Arnum, Harkenbleck und Wilkenburg in der Wäldchenschule – Grundschule Arnum, Klapperweg 18, *Anmeldeformulare auf der Homepage www.gsarnum.de (Startseite und Formulare)

3.  für die Ortsteile Hiddestorf und Ohlendorf in der Grundschule Hiddestorf, Ostertorstr. 9, *Anmeldeformulare auf der Homepage

www.grundschule-hiddestorf.de (Hinweise, Formulare zum Download)

Hinweise:

Die Sommerferien 2027 enden in Niedersachsen am Mittwoch, dem 18. August.

Der Tag der Einschulung ist Sonnabend, der 21. August 2027.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung (formloser Antrag, unterschrieben von den Erziehungsberechtigten) gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 30. April (schriftlich, in einem separaten Antrag) gegenüber der Schule abzugeben.

Eine Anmeldung zu dem o.g. Stichtag muss dennoch erfolgen.

Kinder, die zum 1. Oktober 2027 noch nicht schulpflichtig sind, können, unabhängig von einem Stichtag, im Mai 2027 für das Schuljahr 2027/28 angemeldet werden (“Kann-Kinder“).