Deutlich geringeres Tempo
Als erste Maßnahme wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich reduziert: Statt bisher 30 km/h dürfen Fahrzeuge künftig nur noch mit maximal 10 km/h unterwegs sein. Damit soll die Gefährdung durch den schlechten Straßenzustand minimiert werden.
Parkverbot auf einer Straßenseite
Zusätzlich wird auf der Westseite der Triftstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Auf der gegenüberliegenden, östlichen Seite bleibt das Parken weiterhin erlaubt.
Maßnahmen abgestimmt
Die Maßnahmen wurden laut Stadtverwaltung im Vorfeld mit allen beteiligten Stellen sowie dem Ortsbürgermeister abgestimmt. Die Stadt bittet Verkehrsteilnehmer und Anwohner um Verständnis und Beachtung der neuen Regelungen.