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Zukunft des MVZ Gesundheitshaus Springe steht vor einer Richtungsentscheidung

Springe. Die Zukunft der MVZ Gesundheitshaus Springe GmbH steht vor einer grundlegenden Entscheidung. Die Stadt Springe hat drei mögliche Wege ausgearbeitet: die Fortführung der Gesellschaft in kommunaler Trägerschaft, die befristete Veräußerung oder die Auflösung und Liquidation. Eine entsprechende Beschlussvorlage liegt dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung, Personalentwicklung und EDV für seine Sitzung am heutigen 24. September vor. Anschließend soll der Verwaltungsausschuss am 1. Oktober und der Rat am 8. Oktober über die weitere Richtung beraten.

Medizinischer Betrieb bislang nicht gestartet

Die Stadt Springe hatte die MVZ Gesundheitshaus Springe GmbH im Jahr 2021 gegründet, um zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in Springe beizutragen. Der geplante medizinische Geschäftsbetrieb konnte bislang jedoch insbesondere wegen fehlender ärztlicher Besetzung nicht aufgenommen werden. Das Stammkapital und der zusätzlich gewährte städtische Liquiditätskredit sind nach Angaben der Verwaltung weitgehend verbraucht. Eigene operative Einnahmen erzielt die Gesellschaft bislang nicht.

Gleichzeitig sind die bisherigen konzeptionellen und zulassungsbezogenen Vorarbeiten weiterhin nutzbar. Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen habe deren Qualität in jüngsten Gesprächen ausdrücklich bestätigt. Nach Auskunft der KVN stehen derzeit zwei hausärztliche Sitze zur Verfügung. Mit einer geeigneten ärztlichen Leitung und Besetzung könnte der Weg zur Aufnahme des Betriebs damit weiterverfolgt werden.

Drei Varianten für die Zukunft

Die Beschlussvorlage sieht drei Handlungsvarianten vor. Bei einer stufenweisen Abstimmung soll zunächst über eine Fortführung entschieden werden. Wird diese abgelehnt, folgt die Abstimmung über eine Veräußerung und anschließend gegebenenfalls über eine Liquidation.

Variante A: Fortführung

Bei einer Fortführung würde die Stadt an der kommunalen Trägerschaft festhalten. Da der bisher ehrenamtlich tätige Geschäftsführer um seine Abberufung gebeten hat, müsste eine neue Geschäftsführung bestellt werden.

Bis zum 31. März 2027 soll diese ein belastbares Realisierungs- und Finanzierungskonzept vorlegen. Darin sollen unter anderem die wirtschaftliche Tragfähigkeit und der voraussichtlich dauerhaft notwendige Zuschuss der Stadt nach dem Auslaufen möglicher Förderungen dargestellt werden.

Für diese Übergangs- und Konzeptphase sollen bis zu 75.000 Euro bereitgestellt werden. Kosten für Investitionen, Personal und den tatsächlichen Start des medizinischen Geschäftsbetriebs sind darin noch nicht enthalten. Über die tatsächliche Betriebsaufnahme und die dafür erforderliche Kapitalausstattung müsste der Rat später gesondert entscheiden.

Variante B: Veräußerung

Bei dieser Variante würde die Stadt die Fortführung in kommunaler Trägerschaft zunächst nicht weiterverfolgen und einen befristeten Verkaufsprozess einleiten. Bis zum 31. Dezember 2026 soll ein rechtlich zulässiges und wirtschaftlich vertretbares Ergebnis vorliegen.

Der bisherige Geschäftsführer würde den Verkaufsprozess bis zum Jahresende begleiten. Für die Veräußerung sind vorsorglich bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Sollte innerhalb der Frist kein Verkauf zustande kommen, müsste der Rat noch im Jahr 2026 über das weitere Vorgehen entscheiden. Möglich wären dann unter anderem eine Fortführung, eine Neukonzeption oder die Auflösung der Gesellschaft.

Variante C: Liquidation

Als dritte Möglichkeit ist die Beendigung des Vorhabens und die Auflösung der Gesellschaft vorgesehen. Der bisherige Geschäftsführer steht nach Angaben der Verwaltung dafür zur Übernahme des Liquidatorenamtes zur Verfügung. Für die Abwicklung sollen bis zu 5.000 Euro zusätzlich bereitgestellt werden.

Neue Fördermöglichkeit könnte Perspektive verändern

Eine neue Entwicklung könnte insbesondere für eine mögliche Fortführung beziehungsweise Neukonzeption relevant sein. Zum 1. September 2026 ist die niedersächsische Förderverordnung für Regionale Versorgungszentren in Kraft getreten.

Sie eröffnet Kommunen eine Förderperspektive für die Planung, Errichtung und den Betrieb Regionaler Versorgungszentren mit einem hausärztlichen MVZ. Ein solches Versorgungszentrum soll ein kommunal getragenes hausärztliches MVZ mit mindestens zwei weiteren wohnortnahen medizinischen, pflegerischen, sozialen oder gemeinschaftsfördernden Angeboten verbinden.

Nach der Beschlussvorlage können bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Für Planung, Errichtung und die ersten Betriebsjahre sind bis zu 1,2 Millionen Euro je Vorhaben möglich. Für die vorgelagerte Erstellung eines Konzepts kann eine Förderung von bis zu 50.000 Euro beantragt werden.

Die Förderung würde allerdings das wirtschaftliche Risiko des laufenden Betriebs nicht vollständig beseitigen. Die Betriebsförderung ist zeitlich begrenzt. Bei einer Fortführung müsste die Stadt deshalb voraussichtlich auch nach Ablauf der Förderung einen nicht kostendeckenden Betrieb mitfinanzieren. Wie hoch ein solcher dauerhafter Zuschuss ausfallen könnte, soll erst ein neues Betriebs- und Finanzierungskonzept klären.

Aufsichtsrat spricht sich zunächst für Verkauf aus

Der Aufsichtsrat hat sich bereits mit den möglichen Handlungsoptionen befasst. Nach Angaben der Verwaltung sprach sich das Gremium mehrheitlich dafür aus, zunächst eine Veräußerung zu prüfen. Für eine unmittelbare Liquidation gab es dagegen keine Mehrheit.

Die Stadtverwaltung betont zugleich, dass ein unverändertes Fortsetzen des bisherigen Zustands nicht sinnvoll sei. Deshalb müsse nun eine klare Entscheidung zwischen Fortführung, befristeter Veräußerung und geordneter Beendigung getroffen werden.

Rat entscheidet im Oktober

Die endgültige Entscheidung über die Zukunft der städtischen Gesellschaft liegt beim Rat der Stadt Springe. Zuvor wird das Thema am 24. September im Finanzausschuss und am 1. Oktober im Verwaltungsausschuss beraten. Die Ratsentscheidung ist für den 8. Oktober 2026 vorgesehen.