Anzeige
Anzeige

Innenstadtsanierung in Wunstorf: Oberlandesgericht Celle entscheidet über Verfahrenskosten

Archivbild.

Celle/Wunstorf. Das Oberlandesgericht Celle hat der Stadt Wunstorf die Kosten des Nachprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Vergabe von Planungsleistungen für die Innenstadtsanierung in Wunstorf auferlegt. Zur Begründung führte der Vergabesenat an, dass die sofortige Beschwerde eines Planungsbüros gegen die Entscheidung der Vergabekammer in Lüneburg voraussichtlich Erfolg gehabt hätte.

Ein in Berlin ansässiges Planungsbüro hatte die Entscheidung der Stadt Wunstorf über die Vergabe der Planungsleistungen zugunsten eines Büros in Hannover gerügt. Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg lehnte den Nachprüfungsantrag ab. Dagegen legte das Berliner Büro sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle ein.

Der Vergabesenat verlängerte in dem Nachprüfungsverfahren zunächst die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde. Er begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die sofortige Beschwerde voraussichtlich in der Sache Erfolg haben werde. Die von der Stadt beabsichtigte Zuschlagserteilung beruhe nach derzeitiger Einschätzung auf verschiedenen Fehlern des Vergabeverfahrens. Die festgestellten Fehler betrafen sowohl die Abfassung eines Bewertungskriteriums zu Beginn des Vergabeverfahrens als auch die Bewertung des Angebots des Berliner Planungsbüros anhand der einzelnen Bewertungskriterien.

Die Stadt Wunstorf versetzte daraufhin das Vergabeverfahren in den Stand vor der Angebotsabgabe zurück. Das Berliner Planungsbüro erklärte anschließend das Nachprüfungsverfahren für erledigt. Eine mündliche Verhandlung war deshalb nicht mehr erforderlich. Der Vergabesenat hatte daher nur noch über die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens vor dem Oberlandesgericht zu entscheiden.