Wunstorf. In seiner ersten Sitzung des Jahres begrüßte der Integrationsbeirat Wunstorf die Leiterin des Polizeikommissariats Wunstorf, Britta Schwarz, zu einem Gastvortrag. Sie nutzte die Gelegenheit, anhand ihrer beruflichen Laufbahn das Thema Vielfalt in der Polizei zu beleuchten und die damit verbundenen Entwicklungen aufzuzeigen.
Anhand ihres Werdegangs erläuterte Britta Schwarz die Einführung interkultureller Kompetenzen und die Förderung von Vielfalt in der polizeilichen Arbeit in den vergangenen Jahren. Hierbei seien bereits in den 1990er Jahren Polizeibeamt*innen sensibilisiert worden, dass Menschen mit Migrationsgeschichte unterschiedliche Erfahrungen mit der Polizei in ihren Herkunftsländern gemacht haben können, was in Einsatzsituationen zu Missverständnissen führen kann. Zentrales Anliegen sei ein sensibles Vorgehen und gegenseitiges Verständnis. Auch im Polizeikommissariat selbst steigt die Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund kontinuierlich. Dies bringe nicht nur unterschiedliche Sprachkenntnisse mit, die bei Einsätzen von Bedeutung sein können, sondern stärke zugleich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das gegenseitige Verständnis.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Einladung von Denise Vogel, Koordinatorin des Familienzentrums Stiftskita. Sie stellte ihre Arbeit vor, bei der im Bereich Integration das Familiensprachbildungsprogramm „Rucksack“ im Mittelpunkt steht. Dieses Programm unterstützt die elterlichen Erziehungskompetenzen sowie den Spracherwerb. Zusätzlich bietet das Familienzentrum vielfältige Angebote wie Spielgruppen und weitere Aktivitäten. Der Integrationsbeirat fördert diese Maßnahmen durch finanzielle Unterstützung zur Verbesserung der Ausstattung.
Die Mitglieder des Beirats diskutierten zudem die aktuellen Regelungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, wonach geflüchtete Menschen derzeit keine Zulassung zu Integrationskursen erhalten. Dies betrifft insbesondere Personen mit Aufenthaltsgestattungen, Duldungen sowie Menschen aus der Ukraine – also nahezu alle, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Erst mit Erteilung eines Aufenthaltstitels bzw. einer Aufenthaltserlaubnis besteht wieder ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs, was unter Umständen mehrere Monate oder Jahre dauern kann. Die Beiratsmitglieder kritisierten dieses Vorgehen als Rückschritt in der Integrationspolitik. Der Vorsitzende, Joaquim Braga, sagte dazu: „Es ist zu begrüßen, dass Menschen, die in unserer Kommune ankommen, früher arbeiten dürfen. Die Kürzung im Bereich Spracherwerb sehe ich jedoch sehr kritisch und sie müsste dringend überdacht werden.“

