Wunstorf. Die Stadt Wunstorf soll nach dem Entwurf des Niedersächsischen Kommunalinfrastrukturfördergesetzes Fördermittel in Höhe von 13.412.531 Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhalten. Der Gesetzesentwurf wurde kürzlich von Innenministerin Daniela Behrens im Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtags vorgestellt. Für die niedersächsischen Kommunen stehen insgesamt rund 4,7 Milliarden Euro zur Verfügung.
Bürgermeister Carsten Piellusch begrüßt die angekündigte Unterstützung: „Ich begrüße die finanzielle Unterstützung des Bundes und die geplante bürokratiearme Weiterleitung der Mittel durch das Land. Sie hilft dabei, notwendige Investitionen vorzunehmen und entlastet die Haushalte der Kommunen, weil durch sie ein Teil der Kreditaufnahme und die damit verbundenen Zinslasten entfallen.
Dieser wichtige Schritt macht aber eine Neuordnung der Finanzierung der kommunalen Ebene nicht entbehrlich, denn er beseitigt nicht die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen. Aufgabenbestand und finanzielle Ausstattung der öffentlichen Ebenen müssen weiterhin in Einklang gebracht werden.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, den niedersächsischen Kommunen feste Budgets zuzuweisen. Die Mittelverteilung berücksichtigt sowohl die Einwohnerzahl als auch die Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Die Städte und Gemeinden sollen eigenständig entscheiden können, welche Infrastrukturmaßnahmen sie mit den Fördermitteln umsetzen. Eine kommunale Kofinanzierung ist nach dem aktuellen Entwurf nicht erforderlich
Für die Stadt Wunstorf eröffnen die vorgesehenen Mittel zusätzliche Handlungsspielräume bei wichtigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Gleichzeitig weist die Stadt darauf hin, dass einmalige Förderprogramme die grundlegenden Herausforderungen der kommunalen Finanzsituation nicht lösen können. Eine nachhaltige und verlässliche Finanzausstattung der Kommunen bleibt notwendig, um die dauerhaft wachsenden Aufgaben vor Ort erfüllen zu können.
Die Stadt Wunstorf wird die weiteren Beratungen zum Gesetzentwurf aufmerksam verfolgen und nach Inkrafttreten des Gesetzes informieren.

