Hannover. Die Vorweihnachtszeit hat begonnen und viele Menschen sind bereits in weihnachtlicher Stimmung. Für einen Großteil dieser Menschen gehört da auch ein Weihnachtsmarktbesuch dazu - von Stand zu Stand bummeln, eine heiße Tasse Punsch bzw. Glühwein mit Freunden trinken, sich eine Bratwurst oder die liebste Nascherei gönnen. Eins steht fest: Weihnachtsmärkte ziehen große Menschenmassen an. Der Nachteil dabei ist, dass diese Menschenansammlungen auch für die Taschendiebe sehr attraktiv sind. Denn das Gedränge zwischen den Marktständen bietet gute Gelegenheiten unbemerkt zuzuschlagen und anschließend schnell zu verschwinden.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2021 in Deutschland insgesamt 72.903 Taschendiebstähle angezeigt, 2022 waren es sogar 98.512. Dabei entstand 2021 ein Schaden von 1,3 Millionen Euro und 2022 von 1,9 Millionen Euro. Die meisten Fälle bleiben dabei ungeklärt (Aufklärungsquote: 7 Prozent in 2022), da die Taschendiebe oft professionell agieren und die Tat von den geschädigten Personen häufig erst später bemerkt wird.
Taschendiebe arbeiten meistens in Gruppen: Die erste Person beobachtet die Umgebung, die zweite lenkt das Opfer ab, die dritte stiehlt, die vierte nimmt schließlich die Beute an sich und verschwindet innerhalb kurzer Zeit in der Menschenmenge. Meist dauert dieser Vorgang nur Sekunden, weshalb die Tätergruppierungen selten erwischt werden. Zudem handelt es sich bei Taschendieben häufig um professionelle Täter, die in ganz Europa agieren.
Doch laut dem Leiter der Zentralstelle Prävention im LKA Niedersachsen, Dirk Behrmann, gäbe es Möglichkeiten sich vor den Tätern zu schützen. Herr Behrmann empfiehlt Besuchern von Weihnachtsmärkten, sich über die vielen Tricks der Diebe zu informieren. Sie tarnen sich vor allem als "Anrempler", "Beschmutzer" oder falsche Touristen.
- Bei dem sogenannten Drängel-Trick rückt ein Dieb unangenehm dicht an den Geschädigten heran, bis dieser sich ärgerlich abwendet und dadurch eine umgehängte Tasche oder die in der Manteltasche befindliche Geldbörse quasi "griffbereit" anbietet.
- Die "Beschmutzer" lassen "versehentlich" ein Getränk auf die geschädigte Person fallen oder beflecken es mit Ketchup oder Senf. Dann bieten die Täter freundlich an, die dreckige Jacke zu säubern - nebenbei geschieht der heimliche Griff in die Tasche.
- Weiterhin ist die Ausgabe als falscher Tourist eine beliebte Masche unter den Taschendieben. Sie bitten mit Smartphone oder Stadtplan in der Hand um eine Wegbeschreibung. Während die geschädigte Person Auskunft gibt, drängt sich zumeist ein Komplize des Täters oder der Täterin - vorgeblich, um besser auf die Karte sehen zu können - nah an die geschädigte Person heran. Da das potenzielle Opfer während seiner Erklärung abgelenkt ist, kann der Dieb unbemerkt in dessen Tasche fassen.
- Einige Eltern schrecken auch nicht davor zurück, ihre Kinder als Diebe loszuschicken - denn in Jungen und Mädchen sehen die Menschen keine Gefahr. 2022 waren 17,2 Prozent der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt.
Die Bundespolizei hat einen kurzen Film produziert, der über die genannten und weiteren Tricks der Taschendiebe informiert:
www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/videospots/
Das LKA Niedersachsen gibt folgende Tipps zum Schutz vor Taschendieben
- Nehmen Sie nur so viel Geld und Zahlungskarten mit wie nötig.
- Verwahren Sie Ihre Wertsachen in verschiedenen Innentaschen auf die verschlossen sind.
- Tragen Sie Taschen mit der verschlossenen Seite zum Körper.
- Achten Sie besonders im Gedränge auf Tasche und Wertsachen.
- Vorsicht, wenn jemand nahe an Sie heranrückt oder Sie anrempelt. Bestehen Sie darauf, dass der für Fremde übliche Abstand eingehalten wird.
- Taschendiebe erkennt man oft an ihrem suchenden Blick. Sie sehen den Menschen nicht in die Augen, sondern spähen nach Beute. Sollte ihre Zahlungskarte gestohlen werden, handeln Sie bitte umgehend.
- Lassen Sie die Karte unbedingt sofort sperren. Dies ist unter dem bundesweiten Sperrnotruf 116 116 für alle Girocards und die meisten Kreditkarten möglich.
- Zeigen Sie den Diebstahl bei der Polizei an. Diese kann die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen.
- Prüfen Sie Ihre Kontobewegungen und melden Sie unbefugte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.