Hannover. Im Rahmen der Aktionstage am 14. März und vom 16. bis 18. März 2026 haben die kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Braunschweig, Bremen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück niedersachsenweit Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Handwerksbereich durchgeführt. Sie wurden dabei von 58 Bediensteten der Ausländerbehörden, der Jobcenter, der Polizei, der Finanzämter, der Gesundheitsämter und der staatlichen Gewerbeaufsichtsämter unterstützt. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium koordiniert gemeinsam mit der Generalzolldirektion (GZD) zweimal jährlich landesweite Aktionstage.
Bei den Kontrollen wurden 429 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung festgestellt. Insgesamt überprüften die Bediensteten 372 Betriebe und 865 Personen an verschiedenen Orten in Niedersachsen.
Der Fokus der Kontrollen lag auf dem Friseurhandwerk. Dabei überprüften 103 Mitarbeitenden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen selbstständigen Städte die Einhaltung der Vorschriften der Handwerks- und Gewerbeordnung und stellten dort 100 mutmaßliche Verstöße fest. Hierbei handelt es sich um Sachverhalte, bei denen die Handwerksrolleneintragung bei zulassungspflichtigen Handwerken fehlt oder die notwendige Gewerbeanzeige bei selbstständiger Gewerbeausübung unterblieben ist.
Durch die vor Kurzem erfolgte Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Wirtschaftszweige wurde die Prüfungssituation durch die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren erheblich verbessert.
Die Überprüfung der 198 Bediensteten der FKS-Standorte der Hauptzollämter ergaben 61 Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sowie 44 Fälle, in welchen noch geprüft wird, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in der richtigen Höhe abgeführt haben. Ferner befinden sich 26 Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen und 66 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs in Klärung. Weitere 132 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten wurden festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ggf. zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Niedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne betont die Relevanz der Aktionstage und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit: „Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist und bleibt von zentraler Bedeutung für unsere Wirtschaftspolitik. Die Schattenwirtschaft schadet der gesamten Gesellschaft, vor allem aber den gesetzestreuen Betrieben und ihren Beschäftigten. Niedersachsen geht entschlossen gegen Verstöße in der Handwerks- und Gewerbeausübung vor. Die Ergebnisse der Aktionstage zeigen eindrucksvoll die hervorragende Kooperation zwischen den zuständigen Behörden. Gemeinsam setzen wir ein deutliches Zeichen für Fairness und stärken all jene, die ehrlich und hart arbeiten. Allen Akteurinnen und Akteuren spreche ich für ihren engagierten Einsatz meinen ausdrücklichen Dank aus.“
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - der Generalzolldirektion, hebt hervor: „Unsere gemeinsamen Prüfungen in Friseursalons und Barbershops zeigen sehr deutlich: Wir greifen bei Verstößen schnell und konsequent durch. Bei gemeinsamen Maßnahmen wie dem Aktionstag geht es um Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt: Der Staat setzt die geltenden Regelungen durch. Das ist unser Beitrag zum Schutz ehrlicher Betriebe. Die sichtbare Präsenz auf der Straße gemeinsam mit unseren kommunalen Partnern schafft zudem eine spürbare Präventivwirkung.
Der behördenübergreifende Aktionstag ist ein etabliertes Erfolgsmodell. Dass Zoll und kommunale Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden so eng zusammenarbeiten, ist das Ergebnis gewachsener und vertrauensvoller Strukturen. Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Kräften, die heute im Einsatz waren und damit einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet haben.“
Im Bereich Braunschweig waren 25 Bedienstete der Kommunen, 28 Bedienstete der FKS sowie 23 Bedienstete der Ausländerbehörde, des Finanzamtes sowie der Polizei in den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Goslar, Northeim und Peine sowie in den Städten Braunschweig, Göttingen, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Sie stellten 32 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und einen mutmaßlichen Rechtsverstoß gegen die Gewerbeordnung fest.
Besondere Vorkommnisse: keine
Im Bereich Oldenburg waren 39 Bedienstete der Kommunen, 78 Bedienstete der FKS sowie 15 Bedienstete der Ausländerbehörde, des Finanzamtes, der Jobcenter, des Gesundheitsamtes und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch, Wittmund und den Städten Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Lingen im Einsatz. Die Kontrollen offenbarten 26 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung und drei mutmaßliche Verstöße gegen die Gewerbeordnung.
Besondere Vorkommnisse: In der Stadt Osnabrück musste ein Betrieb geschlossen werden, der bereits im Juli 2025 aus der Handwerksrolle gelöscht wurde.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 19 Bedienstete der Kommunen, 48 Bedienstete der FKS sowie 3 Bedienstete der Ausländerbehörde und des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und in der Stadt Hildesheim im Einsatz. Dabei wurden 16 mutmaßliche Verstöße gegen die die Handwerksordnung und 2 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse:
Der Landkreis Holzminden hat festgestellt, dass ein Einzelgewerbetreibender in der Baubranche eintragungspflichtigen Handwerkstätigkeiten nachgegangen ist, ohne über die notwendige Eintragung in die Handwerksrolle zu verfügen. Zudem führte er Arbeiten aus, die nicht in seiner Gewerbeanmeldung aufgeführt sind.
Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover konnte eine illegale Beschäftigung eines Touristen mit Schengen-Visum festgestellt werden. Die Person wurde bei der Polizei erkennungsdienstlich behandelt.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 20 Bedienstete der Kommunen, 44 Bedienstete der FKS sowie 17 Bedienstete der Ausländerbehörde, des Gesundheitsamtes, des staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes, des Jobcenters, des Finanzamtes und der Polizei in den Landkreisen Celle, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Dabei stellten die Bediensteten 20 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen die Handwerksordnung fest.
Besondere Vorkommnisse:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat den Betrieb eines Barber-Shops vorläufig untersagt. Die Geschäftsräume wurden aufgrund der Gefahrgeneigtheit des Friseurhandwerks direkt versiegelt. Der Inhaber des Betriebs hatte diesen gewerblich angemeldet, ohne die Voraussetzungen für die notwendige Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen. Der besagte Betrieb war in der Vergangenheit bereits einmal untersagt worden.
Der Landkreis Verden hat die Fortsetzung des Betriebs von zwei Friseursalons vorläufig untersagt.

