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Kältewelle und Schneesturm angekündigt: Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Kältewelle und Schneesturm angekündigt - Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Quelle: Stadt Seelze.

Seelze. Für den morgigen Freitag, 9. Januar, sind starke Schneefälle und stürmischen Bedingungen angekündigt. Eis und Schnee werden folglich in den kommenden Tagen weiterhin vielerorts für erhebliche Glätte und erschwerte Verkehrsbedingungen sorgen. Der städtische Betriebshof der Stadt Seelze hat umfangreiche Vorbereitungen getroffen, um die Verkehrssicherheit auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen bestmöglich zu gewährleisten. Gleichzeitig bittet die Stadt alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, Rücksichtnahme und aktive Mithilfe. Denn: Der Winterdienst ist eine Gemeinschaftsaufgabe.

„Unsere Beschäftigten sind auf solche Wetterlagen eingestellt und hoch motiviert. Bei einem Schneesturm kann jedoch nicht überall gleichzeitig geräumt werden“, betont Stadtbaurat Dirk Perschel. Gerade bei angekündigten Schneemassen und anhaltendem Schneefall seien Geduld und gegenseitige Rücksicht besonders wichtig.

Klare Prioritäten sorgen für Sicherheit

Der Winterdienst arbeitet nach einer klaren, in der Straßenreinigungssatzung festgelegten Prioritätenliste. Zunächst werden Straßen und Bereiche der Winterdienstklasse A bearbeitet. Dazu zählen insbesondere Hauptverkehrsstraßen, Buslinienstrecken, Feuerwehrzufahrten sowie gefährliche Stellen wie Steigungen, Unterführungen und Fußgängerüberwege. Erst danach können Straßen der Winterdienstklassen B und C, zu denen vor allem Nebenstraßen zählen, geräumt und gestreut werden.

„Insbesondere bei starkem und anhaltendem Schneefall kann es erforderlich sein, die Hauptstraßen mehrfach zu bearbeiten. In solchen Fällen können Nebenstraßen nicht sofort oder erst nachrangig geräumt werden“, erläutert Dirk Perschel. Die Verkehrssicherheit auf den Hauptverkehrswegen diene allen Bürgerinnen und Bürgern und habe daher Vorrang.

Ein Großteil der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet fällt in die Zuständigkeit der Region Hannover sowie des Landes Niedersachsen, da es sich um Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen handelt. Innerorts erfolgt das Räumen und Streuen dieser Straßen arbeitsteilig durch Beschäftigte der Stadt Seelze sowie durch die Straßenmeistereien der Region und des Landes beziehungsweise der von diesen Stellen beauftragten Unternehmen. Außerorts sind für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen ausschließlich diese Stellen zuständig. Entsprechende Zuständigkeiten gelten in weiten Teilen auch für das Räumen und Streuen der Radwege. Die meisten Nebenstraßen, die überwiegend in kommunaler Zuständigkeit liegen, werden vom Team des städtischen Winterdienstes betreut.

Streugut ist ausreichend vorhanden

Um für die bevorstehenden Einsätze gerüstet zu sein, wurde auch die Versorgung mit Streugut sichergestellt. Vor dem jüngsten Wintereinbruch standen im städtischen Salzsilo rund 40 Tonnen Streusalz zur Verfügung, die inzwischen vollständig verbraucht wurden. „Am Donnerstagvormittag hat der Betriebshof eine Lieferung von 25 Tonnen Streusalz erhalten und am Nachmittag sollen weitere 50 Tonnen eintreffen. Diese Menge dürfte für das Wochenende ausreichen“, sagt Dirk Perschel. Für den kommenden Montag, 12. Januar, ist darüber hinaus eine weitere Lieferung von 25 Tonnen geplant.

Je nach Witterungslage kommen Streusalz, Sole oder Streusalz-Sand-Gemische insbesondere dort zum Einsatz, wo andere Mittel wie Splitt oder Sand allein die Glätte nicht ausreichend beseitigen können. Ergänzend werden Sand und Splitt auf Radwegen, Gehwegen und öffentlichen Plätzen verwendet.

Alle Bürgerinnen und Bürger tragen Verantwortung

Unabhängig vom Einsatz der Beschäftigten Stadt, der Region und des Landes sowie beauftragter Unternehmen sind bei Glättegefahr auch alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken gefordert. Nach der städtischen Straßenreinigungssatzung sind sie verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege und Fußgängerüberwege auf einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis zu befreien oder diese durch einen Fachbetrieb räumen zu lassen. An Werktagen muss dies bis 7 Uhr erfolgen, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Bei starkem und andauerndem Schneefall soll diese Räumung bis 20 Uhr regelmäßig wiederholt werden. Schnee sollte möglichst auf dem eigenen Grundstück gelagert und keinesfalls auf die Straße geschoben werden. Streusalz darf zudem von Privatpersonen nur gezielt an gefährlichen Stellen eingesetzt werden. Sand und Splitt sind als abstumpfende Mittel zulässig.

Alle Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich die Möglichkeit, Streugut für die eigene Vorsorge im Handel, unter anderem in Baumärkten, zu erwerben, sofern die entsprechenden Produkte dort vorrätig sind. Ergänzend hat die Stadt Seelze an elf Standorten im Stadtgebiet Kisten mit Splitt und Streusand bereitgestellt. Diese befinden sich gezielt an Straßenabschnitten mit Gefälle und dienen dazu, dort besonders gefährliche Bereiche abzustreuen. Eine Nutzung dieses Streuguts für private Flächen oder für Gehwege vor privaten Grundstücken außerhalb dieser Gefahrenstellen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Als zusätzliche Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürgern bei der Bewältigung dieser Aufgabe richtet die Stadt Seelze am Freitag, 9. Januar, eine Sonderausgabestelle für Streugut ein. Auf dem Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Seelze an der Mühlenstraße geben Beschäftigte des städtischen Betriebshofs von 8 bis 12 Uhr Streusplitt in haushaltsüblichen Mengen ab. Die Stadt Seelze bittet alle Interessierten darum, für eigene Behälter für den Transport mitzubringen

„Nur wenn alle ihren Beitrag leisten, können wir die Auswirkungen der angekündigten Kältewelle und des Schneesturms möglichst gering halten“, appelliert Dirk Perschel. „Und ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, bei Bedarf auch Ihre Nachbarinnen und Nachbarn und insbesondere ältere Mitmenschen zu unterstützen – sei es beim Räumen der Gehwege, beim Einkaufen oder bei anderen witterungsbedingten Herausforderungen. So schaffen wir es gemeinsam, gut und sicher durch die nächsten Tage zu kommen.“

Weitere Informationen zum Winterdienst, zu den Prioritätenlisten und zu den Pflichten von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern bei Schnee und Glätte sind im Internet unter www.seelze.de/winterdienst verfügbar.