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Straßensperrungen wegen Amphibienlaichwanderungen

Symbolfoto.

Wunstorf. Aufgrund einsetzender Amphibienwanderungen werden zum Schutz der Amphibien, der Helfer des Naturschutzbundes NABU sowie der Autofahrer folgende Bereiche ab Freitag, 27. Februar mit temporären, verkehrslenkenden Maßnahmen belegt:

- Sperrung der K340/K39 zwischen Idensen und der Kläranlage Reiherwald (Idenser Moor) täglich zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens durch entsprechende Verbotsbeschilderung. Eine Umleitung wird über die K345/K329/K40 - Ortsdurchfahrt Mesmerode - ausgeschildert.

Im verbleibenden Zeitraum wird mittels Gefahrenzeichen auf die Situation hingewiesen und die Autofahrer werden zu einer angepassten Fahrweise aufgefordert.

- Vollsperrung der Willi-Langhorst-Str. in Wunstorf im äußerst westlichen Bereich zwischen dem Hallenbad und der Grenze zur Wohnbebauung.

- Herabsetzen der Geschwindigkeit auf 10km/h im Bereich der Straße: "Am Hohen Holz" zwischen Zaunzentrale und Altens Ruh; zusätzliche Aufstellung des Gefahrenzeichens „Amphibienwanderung“

Mit einer Aufhebung der vorgenannten Maßnahmen kann erst mit dem Aussetzen der Wanderungen gerechnet werden. Da die Dauer der Wanderbewegungen unter anderem wetterabhängig ist, kann keine genaue Terminierung erfolgen.

Die ausgeschilderte Umleitung über Mesmerode nimmt einen zeitlichen Verzug von maximal zwei Minuten in Anspruch und kann daher jedem Verkehrsteilnehmer zugemutet werden.

Der NaBu weist noch einmal darauf hin, dass die Amphibien nicht allein dadurch verenden können, dass sie durch Fahrzeuge tatsächlich überfahren werden, häufig reicht auch ein durch vorbeifahrende Fahrzeuge erzeugter Luftsog bzw. eine Druckwelle, welche die inneren Organe der Amphibien verletzen oder diese förmlich zum platzen bringen können. Insofern wird darum gebeten, die Geschwindigkeiten auch außerhalb der Sperrzeiten anzupassen.

Das Verkehrszeichen „Amphibienwanderung“ oder Umgangssprachlich „Achtung Krötenwanderung“ gehört zu den Gefahrenzeichen. Es macht Sie darauf aufmerksam, dass sich Amphibien wie Kröten, Frösche oder Salamander auf der Straße befinden können. Für Fahrzeuge kann das eine erhöhte Rutschgefahr bedeuten.

Konkret meint dieses Zeichen: Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und fahren Sie konzentriert und umsichtig. Es ist rechtlich keine direkte Verbotstafel, impliziert aber erhöhte Vorsicht und angepasste Geschwindigkeit. Bei Nichtbeachtung und Unfällen kann dies die Haftungsfrage beeinflussen, da laut Bundesnaturschutzgesetz Amphibien besonders geschützt sind.