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Informationsveranstaltung zur Umgestaltung der Fußgängerzone und des Ville-de-Flers-Platzes

Symbolfoto.

Wunstorf. Die Stadt Wunstorf lädt alle Bürger herzlich zur öffentlichen Informationsveranstaltung am 21. Mai ein. Thema der Veranstaltung ist die geplante Umgestaltung der Fußgängerzone und des Ville-de-Flers-Platzes im Rahmen der Innenstadtsanierung..

Die Veranstaltung beginnt um 17.30 Uhr mit einem geführten Rundgang durch die Innenstadt. Treffpunkt ist der Marktplatz vor der Stadtkirche. Dort erhalten die Teilnehmer erste Einblicke in den aktuellen Planungsstand sowie die städtebaulichen Herausforderungen und Potenziale.

Ab 18.30 Uhr wird die Veranstaltung in der Abtei fortgesetzt. Stadtbaurat Alexander Wollny begrüßt die Gäste und gibt einen Überblick über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ und den aktuellen Stand der Sanierungsvorhaben. Bei Snacks und Getränken sind alle Anwesenden eingeladen, ihre Ideen, Wünsche und Anregungen zur zukünftigen Gestaltung der Fußgängerzone und des Ville-de-Flers-Platzes einzubringen.

In einem offenen Dialog können Bürgerinnen und Bürger mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung und Fachplanung über zentrale Fragen diskutieren:

- Wie wünschen Sie sich die zukünftige Fußgängerzone?

- Was ist Ihnen für die Gestaltung des Ville-de-Flers-Platzes wichtig?

Die Veranstaltung endet gegen 20 Uhr mit einem gemeinsamen Fazit.

Hintergrund: Innenstadtsanierung im Programm „Lebendige Zentren“

Seit 2023 ist die Wunstorfer Innenstadt Teil des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren – Erhaltung und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“. Ziel ist die nachhaltige Stärkung des Stadtzentrums – unter anderem durch:

- die Aufwertung öffentlicher Räume wie Straßen, Wege und Plätze,

- die Modernisierung und Instandhaltung historischer Bausubstanz,

- begleitende Bau- und Ordnungsmaßnahmen sowie

- nicht-investive Projekte wie Citymanagement und Beteiligungsverfahren.

Ein wichtiger nächster Schritt ist die Aufstellung eines Rahmenplans sowie die Vorbereitung eines freiraumplanerischen Wettbewerbs zur Umgestaltung der Fußgängerzone.

Am 14. Mai wurde die Sanierungssatzung für das Gebiet vom Rat der Stadt Wunstorf beschlossen. In Kürze wird die Satzung ortsüblich bekannt gemacht werden und es erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet einen Sanierungsvermerk im Grundbuch. Dies ermöglicht gemäß § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) über zwölf Jahre hinweg eine 100-prozentige steuerliche Abschreibung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.