Wunstorf. Die Sonne spendiert wieder die ersten warmen Tage, Büsche fangen langsam an zu blühen und die Krokusse verkünden, dass der Frühling in großen Schritten naht. Mutter Natur erwacht aus ihrem Winterschlaf und mit ihr auch die heimische Tierwelt..
In den Wäldern und auf den Feldern Wunstorfs bereiten sich u. a. Rehe, Hasen und verschiedene Vogelarten darauf vor, ihren Nachwuchs aufzuziehen. Damit dies möglichst ohne Störungen vonstattengehen kann, gilt auch in diesem Jahr wieder vom 01. April bis zum 15. Juli die strikte Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft.
Hierzu zählen die Wälder sowie öffentlich zugängliche Flächen, die unbebaut sind, Feld- und Waldwege sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Nicht zur freien Landschaft gehören hingegen öffentliche Straßen sowie eigene Gebäude, Hofflächen und Gärten.
Sofern Sie, Ihre Familienmitglieder oder Freunde mit Ihrem Hund in solchen Bereichen unterwegs sind, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Hund angeleint ist und zu jeder Zeit auf Ihren Hund eingewirkt werden kann. Letzteres gilt natürlich auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.
Abschließend möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass Wiesen während der Aufwuchszeit, Weiden während der Weidezeit und Äcker vom Beginn der Bestellung bis zum Ende der Ernte nur zur Bewirtschaftung betreten oder befahren werden dürfen.
Die Stadt Wunstorf bittet eindringlich um Rücksichtnahme auf die Natur und die in ihr lebenden Tiere. Falls Sie weitere Fragen zum Leinenzwang haben, können Sie sich gerne an Herrn Raffel (Tel.: 05031-101214) im Fachdienst Sicherheit und Ordnung wenden.