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Tötungsdelikt in Barsinghausen: Familienvater bestreitet Tatvorwürfe und spricht von Manipulation

Tötungsdelikt in Barsinghausen: Familienvater bestreitet Tatvorwürfe und spricht von Manipulation.

Hannover/Barsinghausen. Im Prozess um den Mord in Barsinghausen hat sich der angeklagte Familienvater vor dem Landgericht erstmals zu den Vorwürfen geäußert. Außerdem wurden weitere Zeugen gehört, der Alkoholkonsum in der Tatnacht beleuchtet und eine Dolmetscherin gab u.a. Einblicke in die Welt mancher gläubiger muslimischer Männer auf TikTok.

Weitere Zeugen aus dem Umfeld der Familie

Am fünften Prozesstag wurden erneut mehrere Zeugen aus dem Umfeld der Familie gehört, um die Ereignisse in der Tatnacht einzuordnen. In der Nacht auf den 23. März kam es in Barsinghausen zu einem Tötungsdelikt in einem Einfamilienhaus. Die 38-jährige Mutter erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass die sofort eingeleiteten Reanimationsmaßnahmen erfolglos blieben. Die 13-jährige Tochter wurde bei der Tat lebensgefährlich verletzt. Wegen Mordes angeklagt ist der 49-jährige Familienvater, der sich nun erstmals vor Gericht zu dem Fall äußerte.

Zu den Zeugen gehörte auch eine 45-jährige Ärztin aus Gehrden, die am 23. März Nachtschicht in der Notaufnahme hatte und den eingelieferten Familienvater versorgte. Dieser sei mit 1,58 Promille eingeliefert worden und habe sich in einem komatösen Zustand befunden. Ansonsten habe er lediglich leichte Schürfwunden gehabt.

Freunde wussten nichts von Alkohol und familiären Problemen

Zum Thema Alkohol wurde auch ein befreundetes Ehepaar befragt, das der Tatverdächtige häufiger gemeinsam mit seiner Familie besuchte. Sowohl die 36-jährige Frau als auch ihr 42-jähriger Ehemann sagten aus, dass man bei den Treffen als Muslime niemals Alkohol getrunken habe. Auch beim Angeklagten hätten sie keinen Alkoholkonsum mitbekommen. Ein Verstoß gegen religiöse Regeln sei allerdings Privatsache.

In ihren getrennt durchgeführten und mithilfe eines Dolmetschers übersetzten Aussagen berichteten die beiden, den Angeklagten und seine Familie seit drei Jahren zu kennen. Verwundert habe sie allerdings, dass der Familienvater am besagten Sonntag vor der Tatnacht allein mit seinen drei jüngsten Kindern zu Besuch gekommen sei. Normalerweise sei seine Ehefrau immer dabei gewesen. Die beiden älteren Geschwister hätten sie seltener begleitet.

Von Problemen innerhalb der Familie hätten sie nichts gewusst. „Da die Polizei kam und die Frau im Frauenhaus war, waren Probleme offensichtlich“, übersetzte der Dolmetscher die Aussage des Familienfreundes. Diese Dinge seien jedoch privat, weshalb man nicht nachgefragt habe. Lediglich vor drei Jahren habe es eine Situation gegeben, in der sich der Angeklagte habe trennen wollen. Bei einem Besuch bei der Familie habe sich der Konflikt jedoch schnell wieder aufgelöst.

Auch ein Freund des Angeklagten, ein 49-Jähriger aus Hannover, sagte aus. Er habe sich noch am Samstag vor der Tat mit dem Familienvater in Hannover getroffen. Alkohol habe man als Muslime nie getrunken, erklärte der Zeuge auf Nachfrage der Richterin. Auch er berichtete von einer Situation vor drei Jahren, bei der die Ehefrau ihn wegen eines Streits angerufen habe. Dieser habe sich jedoch schnell erledigt. Außerdem seien solche Probleme Privatsache, weshalb er nicht weiter nachgefragt habe.

Polizei brachte die Mutter ins Frauenhaus

Als weiterer Zeuge wurde ein 55-jähriger Polizist aus Barsinghausen gehört. Er berichtete von den Ereignissen am 5. November, als die Ehefrau in ein Frauenhaus gebracht wurde. Die Frau habe zunächst Hilfe bei einer Beratungsstelle gesucht, die daraufhin den Kontakt zur Einrichtung und zur Polizei hergestellt habe. Der Polizist habe damals mit der Mutter gesprochen.

„Aufgrund der Schilderungen der Frau haben wir sie sofort in ein Frauenhaus gebracht und auch die Kinder dort hingebracht“, berichtete er vor Gericht. Die Schilderungen seien von Gewalt durch den Ehemann geprägt gewesen – sowohl in Afghanistan als auch in Deutschland. Es habe sich das Bild eines deutlichen Machtgefälles zulasten der Frau ergeben. Außer Hausarbeit sei ihr nichts erlaubt gewesen.

Die Polizei Barsinghausen habe den Fall anschließend intern besprochen, um weitere Maßnahmen einzuleiten. „Erschrocken waren wir, als wir vom Jugendamt erfahren haben, dass die Mutter bereits am 11. November zu ihrem Mann zurückgekehrt sei“, sagte der Polizist. Daraufhin habe die Polizei tägliche Besuche bei der Familie durchgeführt. Den Rhythmus dieser Besuche habe man später allerdings reduziert, weil es vor Ort keine weiteren Probleme gegeben habe und die Frau eine Verbesserung der Situation geschildert habe.

Auch sogenannte Gefährderansprachen habe es gegenüber dem Ehemann gegeben. Dieser habe sie ohne Widerspruch angenommen. Am 19. Januar seien die Maßnahmen schließlich eingestellt worden, weil keine weiteren Hilfegesuche eingegangen seien.

Angeklagter erinnert sich an Alkoholkonsum

Auf Nachfrage der Richterin, ob sich der Angeklagte zu der Tat und den Vorwürfen äußern wolle, erklärten dieser und sein Verteidiger ihre Zustimmung. Der 49-jährige Familienvater ging ebenfalls auf die Besuche von Freunden vor der Tatnacht ein, die bereits an den vorherigen Prozesstagen thematisiert worden waren.

Am Sonntagabend (22. März) habe er sich dazu entschlossen, Alkohol zu trinken. Hintergrund seien zwei Feiertage zum Ende des Ramadans gewesen, die an diesem Wochenende zusammengefallen seien. Außerdem habe er Geburtstag gehabt. Den Alkohol habe er am Sonntagnachmittag neben anderen Einkäufen am Bahnhof in Hannover besorgt.

Zuvor habe er nie Alkohol getrunken und auch nicht gewusst, welche Wirkung dieser auf ihn haben könne. „Im Fernsehen habe ich gesehen, dass die Leute dann lustiger und fröhlich werden. Es war ein Impuls“, übersetzte der Dolmetscher seine Aussage.

Er könne sich nur noch daran erinnern, dass die Kinder und seine Frau vergleichsweise spät, gegen 22 Uhr, zu Abend gegessen hätten. Er selbst habe Musik gehört und gesungen. Aufgewacht sei er erst wieder im Krankenhaus. Die Erklärungen dafür habe er zunächst nicht verstanden. Erst eine Dolmetscherin beim Amtsgericht Wennigsen habe ihm vom Tod seiner Frau erzählt.

Angeklagter bestreitet familiäre Gewalt

„Was glauben Sie, wie es dazu kam?“, fragte die Richterin nach. „Ich weiß es nicht. Ich kann es bis heute nicht glauben“, antwortete der Angeklagte. Auf die weitere Frage, ob er glaube, seiner Frau etwas angetan zu haben, erklärte er: „Das kann ich nicht glauben. Wie kann man so etwas jemandem antun, der einem nahesteht?“ Er könne die Tat weder bestreiten noch bestätigen.

Streit habe es zwischen ihm und seiner Frau aber niemals gegeben. Da beide schlecht hören könnten, hätten sie häufig laut miteinander gesprochen. Deshalb hätten die Kinder möglicherweise gedacht, dass sie sich stritten. Auf Nachfrage erklärte er zudem, seine Ehefrau niemals geschlagen zu haben.

„Die Vorwürfe und Aussagen der Kinder bei der Polizei sind falsch und nur durch die Provokation der Freunde der Mutter gekommen. Meine Frau und die Kinder wurden von denen manipuliert“, sagte der 49-Jährige. Probleme habe es in der Familie nicht gegeben. Erst durch die Manipulation sei es zu Streit gekommen und dazu, dass seine Ehefrau in ein Frauenhaus gegangen sei.

Seine Frau habe die Manipulation später eingeräumt. Beide hätten daraufhin geweint. Aus Respekt vor seiner Frau habe er die Freunde weiterhin gemeinsam mit seiner Familie besucht. Auch gegenüber der Polizei habe er daher diese Manipulation nicht erwähnt.

Außerdem hätten die Freunde seiner Frau eingeredet, dass sie nicht mehr zum Sprachkurs gehen könne, wenn er eine Arbeit finde. Auch das habe zu Streit zwischen den Eheleuten geführt.

„Auch die Aussage Ihres Sohnes, dass er Ihnen den Hammer in der Tatnacht aus der Hand nahm, soll gelogen sein“, fragte die Richterin weiter. „Ja, leider. Ich kenne die Aussagen nicht und weiß auch nicht, was in der Nacht passiert ist. Die Kinder wurden manipuliert“, antwortete der Angeklagte.

Dass er in der Nacht zum ersten Mal Alkohol getrunken habe, sei auch aus religiöser Sicht ein Fehler gewesen. Er habe seiner Familie und seiner Frau ein gutes Leben bieten wollen.

Dolmetscherin berichtet von Gewalt und Angst der Mutter

Dass die Ehefrau tatsächlich ein gutes Leben gehabt habe, konnte eine als Zeugin gehörte Dolmetscherin nicht bestätigen. Sie war bei einem Besuch des Barsinghäuser Jugendamtes als Übersetzerin hinzugezogen worden.

Die Dolmetscherin beschrieb das Haus als unglaublich sauber. „Die Mutter erzählte uns, dass sie alles tue, damit Ruhe im Haus sei. Sie putze und koche und erziehe die Kinder. Doch sie werde immer geschlagen. Die Kinder würden sich dann verstecken“, berichtete sie von dem Gespräch.

Auch die Umstände der Hochzeit in Afghanistan habe die Mutter damals geschildert. Die Familien hätten sich zuvor nicht gekannt. Ihr Vater habe sie mit dem Mann verheiratet, weil sie im heiratsfähigen Alter gewesen sei und ihr Glück versuchen sollte. Schnell sei es zu Gewalttätigkeiten gekommen. Ihr Mann soll ihr dabei auch Arme und Beine gebrochen haben.

In Deutschland sei der Gang ins Frauenhaus im Umfeld als Schande angesehen worden. Weil sich der Mann entschuldigt habe und sie mit der Situation sowie den geltenden Gesetzen überfordert gewesen sei, sei sie zu ihm zurückgekehrt. Das Jugendamt sei darüber schockiert gewesen, berichtete die Dolmetscherin. Die Mutter sei zudem aufgefordert worden, den Kontakt zum Jugendamt aufrechtzuerhalten.

Dolmetscherin berichtet von TikTok-Videos

Die Region, aus der der Ehemann stamme, sei nach Einschätzung der Dolmetscherin für ihre Frauenfeindlichkeit bekannt. Die Frau habe außerdem geäußert, in ständiger Angst zu leben, getötet zu werden. Diese Sorge habe sie auch in einer Moschee angesprochen. Dabei habe sie sich zudem gefragt, wer sich im Falle ihres Todes um die Kinder kümmern würde. Dies habe die Dolmetscherin aus ihrem großen Bekanntenkreis erfahren.

Von ihrem großen Bekanntenkreis habe die Dolmetscherin außerdem von Videos auf TikTok und anderen sozialen Medien erfahren, in denen sich gläubige muslimische Männer über Gewalttaten gegenüber den Ehefrauen in Deutschland austauschten. „Da soll es heißen, dass man in Europa keine Angst vor Strafen haben muss, weil die Gesetze schwach sind. Man solle nur seine Schuldunfähigkeit darstellen, dann kommt man in ein gutes Krankenhaus mit Essen und Fernsehen, nachdem man seine Frau misshandelt oder getötet hat“, berichtete sie.

Wie man diese Schuldunfähigkeit laut den Videos herbeiführen solle, wollte die Richterin wissen. „Man soll so tun, als wäre man verrückt, oder soll Drogen nehmen oder Alkohol trinken“, erklärte die Dolmetscherin. Sie räumte allerdings ein, diese Videos nicht selbst gesehen zu haben.

Der Prozess wird am Mittwoch, 11. November, weitergeführt.